Hallo! Ich befinde mich in Elternzeit und gehe TZ arbeiten (Beamtin) für 30 Stunden. Nun bin ich im 4. Monat schwanger und meine FÄ denkt an Berufsausübungsverbot (BAV), der Stress auf Arbeit ist erheblich. Ich müsste meinen TZ Vertrag grundsätzlich bis Ende der Woche wieder für ein halbes Jahr verlängern. Täte ich das nicht, regelt der Vertrag, dass ich sonst automatisch wieder mich in der Vollzeit befinde. Ich dachte, dass ich bei einem Berufsausübungsverbot automatisch den Status quo ob mit oder ohne Verlängerung der EZ behielte, sprich 30 Std. TZ. Nun habe ich gehört, dass der geschlossene Vertrag gilt, egal ob BAV oder nicht. Das würde bedeuten, dass ich wg des BAV zuhause bliebe und trotzdem VZ angerechnet bekäme für ein halbes Jahr?? Das wäre erheblich mehr Geld für die Berechnung des Elterngeldes. Ist das rechtens? Muss ich das eventuell zurückzahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort!!
von Santana1705 am 28.08.2013, 09:23