Soleila1
Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit läuft im September aus und leider kann ich meine frühere Arbeitsstelle wegen langer Fahrtzeit nicht mehr nachgehen. Ab September kommt auch unsere Tochter (zweites Kind) in den Kindergarten. Ich müsste mir eine neue Stelle als Teilzeitkraft suchen. Es würde eh erst Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres soweit sein. Da der Kindergarten auch nur bis 13.30 Uhr offen hat, müsste ich eh schauen ob ich etwas bekomme. Würde ich dann Arbeitslosengeld nach der Elternzeit bekommen oder wie läuft das?Muss mich der Arbeitgeber kündigen, würde aber dann blöd aussehen oder einen Auflösungsvertrag oder muss ich das Arbeitsverhältnis beenden? Habe 15 Jahre als Med. Fachangestellte in der Firma gearbeitet. Wäre für Infos sehr dankbar.
Hallo, um Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie: 1. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 2. Einen Antrag gestellt haben 3. Die Anwartschaft erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und für dieses ebenfalls Elternzeit beantragen, besteht für die gesamte Zeit von der Geburt des ersten (älteren) Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten (jüngsten) Kindes Versicherungspflicht (LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 L 1 AL 43/10). Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. 4. Das Arbeitslosengeld für Eltern beträgt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Hierfür müssen Sie im Rahmen eines erweiterten Bemessungszeitraums von zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und an 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt haben. Damit erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Elternzeit von einem Jahr auf Grundlage der Arbeitseinkünfte vor der Elternzeit. Wenn in den letzten zwei Jahren allerdings nicht an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt wurde, legt man zur Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Pauschale zugrunde. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Warum sollte dir dein Arbeitgeber kündigen, wenn DU nicht in der Lage bist deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Ist deine Elternzeit zu Ende, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf und diesen musst du erfüllen oder selbst fristgerecht kündigen. Arbeitslosengeld erhält du für die Stunden, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und mit gesicherter Kinderbetreuung.
Soleila1
Hallo, Meine Frage wurde nicht richtig verstanden. Ich kann nach der Elternzeit nicht mehr zurück weil die Fahrtzeit zu lange ist. Wie läuft die Kündigung ab?Was wäre für mich am günstigsten. Es gibt da ja auch ein paar Fristen zu beachten. Was sieht für den nächsten Arbeitgeber besser aus?Ich hoffe man kann mich verstehen was ich genau meine. Vg
Mitglied inaktiv
Warum soll der AG dir kündigen. Nur damit du später schreiben kannst. "Leider hat nach EZ Ende mein AG mir gekündigt." Jetzt in der EZ kann er dir gar nicht kündigen . und nach EZ Ende ist er auch an Fristen gebunden, dann musst du noch x Tage arbeiten
mellomania
du hast einen vertrag dieser lebt nach der ez auf kannst DU ihn nicht erfüllen musst DU kündigen. fristgerecht. niemand anders. auflösungsvertrag wenn der AG zustimmt. warum sollte er dich kündigen? du kannst ja nicht mehr den vertrag erfüllen...
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