Hallo Frau Bader,
1. Wird die Elternzeit genau wie das Elterngeld in Lebensmonaten beantragt bzw. genommen?
2. Welche Anträge brauche ich für den Elterngeldantrag wenn ich Basiselterngeld beziehen möchte ohne Teilzeitarbeit? Bzw. Nachweise?
von
mirko
am 21.01.2017, 13:20
Antwort auf:
Elternzeit nach Lebensmonaten beantragen?
Hallo,
1. Kann man, muss man aber nicht. Wichtig, wenn man nur kurz EG bekommen möchte (man muss mind. 2 Lebensmonate genommen haben)
2. Steht alles auf dem Antrag. Unterlagen vom AG u die Geburtsurkunde
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2017