Hallo, ich habe eine Frage zur Möglichkeit Elternzeit bei einem Arbeitgeber zu nehmen, nachdem man in einem anderen Arbeitsverhältnis schon einmal Elternzeit genommen hatte. Konkret: Ich gehe für die letzten 4 Monate meines Abreitsvertrages in Elternzeit. Nach der Elternzeit ist mein Arbeitsverhältnis somit beendet (war bereits vor dem Antrag auf EZ gekündigt). Zu dem Zeitpunkt ist meine Tochter 14 Monate alt. Danach werde ich ein neues Arbeitsverhältnis antreten. Könnte ich zu einem späteren Zeitpunkt bei meinem neuen Arbeitgeber Elternzeit beantragen oder ist mein gesamter Anspruch auf EZ mit den vier Monaten bei meinem alten Arbeitgeber erloschen? Vielen Dank für die Hilfe! Ich frage, weil ich theoretisch auch noch die Möglichkeit hätte, den Zeitpunkt der Kündigung meines jetzigen Arbeitgebers nach hinten zu schieben und somit länger Elternzeit (= Sozialversichert) nehmen könnte.
von spoople_mac am 17.06.2013, 22:05