werdende Mutter A.
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte in ca. 3 Wochen mein erstes Kind und würde das erste Jahr mit BEG-Bezug zuhause bleiben. Mir ist aber jetzt schon klar, dass ich, wenn ich danach wieder arbeiten gehe, nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurück möchte, sondern mir einen Job suchen werde. Wir stelle ich am besten den Elternzeitantrag? Sollte ich noch während der Elternzeit oder danach den Resturlaub nehmen? Macht es Sinn, unter Berücksichtigung der 3-Monatsfrist zum Ende der Elternzeit zu kündigen? Den Urlaub würde ich gerne als tatsächlichen Urlaub nehmen und mir nicht auszahlen lassen wollen. Ist das von mir gewählte Modell klug? Vielen Dank um Voraus und liebe Grüße Anna
Hallo, um alle Optionen offen zu halten würde ich an Ihrer Stelle erst einmal zwei Jahre Elternzeit beantragen, die können Sie später verlängern. In dieser Zeit können Sie Ihre Fühler ausstrecken, um woanders zu arbeiten. Sie werden ja wahrscheinlich zunächst nur Teilzeit arbeiten wollen, dies geht, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers, auch bei einem neuen Arbeitgeber. Kündigen können Sie immer noch. Die Kündigungsfrist regelt der Vertrag/ das Gesetz, die drei Monatskündigungsfrist gilt nur, wenn Sie Tag genau zum Ende der Elternzeit kündigen wollen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Unklug. Während der Elternzeit kannst du keinen Urlaub nehmen. Erstens wird das Geld gegen das Elterngeld gerechnet und damit gemindert und zweitens hast du dann keine Elternzeit mehr.
KielSprotte
Dein Modell wäre die schlechteste Lösung.
cube
Ich würde an deiner Stelle 2 volle Jahre EZ beantragen (einer Verlängerung auf 3 Jahre kann der AG dann nicht ablehnen) und in der EZ bei einem anderen AG in TZ bis max. 32 Std arbeiten. Dazu benötigst du allerdings die Zustimmung deines AG´s. Vorteil: du musst erst mal nicht kündigen. Und kannst auch wieder in EZ ohne TZ zurück, falls du merkst, das wird dir doch zu viel. Solltest du dann merken, dass die 32 Std mit Kind erst mal reichen, machst du das halt während Ez einfach erst mal weiter.Kündigen bei deinem AG kannst du dann immer noch. Resturlaub steht dir natürlich zu nach der EZ - du hast aber keinen Anspruch darauf, dass dein aktueller AG dir diesen direkt im Anschluss an die Z gewähren muss, um diese sozusagen zu verlängern. Kündigst du und kannst den Resturlaub nicht mehr nehmen, wird er dir mit der letzten Abrechnung ausgezahlt. Stell es dir nicht so einfach vor, mit Kleinkind/Kita-Kind sofort einen neuen VZ-Job zu finden, der auch noch genau dein Traumjob ist. Viele AG´s entscheiden sich in letzter Konsequenz eben doch für die Nicht-Mutter.
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