Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. wie ist es mit dem dritten Jahr Elternzeit? Ist es korrekt, dass ich dieses sieben Wochen vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit anmelden muss, wenn ich es direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre nehmen will? Das kann der AG dann nicht ablehnen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, oder? Auch dann nicht, wenn ich zwischenzeitig bei ihm in Tz arbeite und dies im Rahmen der Elternzeit so beibehalten will? Wie ist es wenn ich mir das dritte Jahr aufsparen will bis zum vollendeten 8. Lebensjahr? Dafür bedarf es ja der Zustimmung des AG. Wann muss man das spätestens beantragen und kann der AG das wirklich einfach so ablehnen? Viele Grüße und Danke, Clea
von Clea am 06.09.2011, 13:40