Lottismama2014
Hallo, ich bin aktuell im 2. Erziehungsjahr mit meinem 2. Kind. Diese ist am 21.10.14 geboren und mein AG hat mir bis zum 20.12.2016 Elternzeit gewährt. Nun ist leider eine erneute Schwangerschaft entstanden. Diese hat den vorraussichtlichen Geburtstermin vom 01.11.16. Kann ich auch für diese 3. SS 2 Jahre Elternzeit beantragen und wie ist das mit der aktuell laufenden Elterzeit in Bezug auf Mutterschutz? Im Freundeskreis lautete die Aussage, dass ich für dieses Kind nur 1 Jahr Anspruch habe. Mein Arbeitsverhältnis läuft seit Juli 2012 in ungekündigter Form. LG
Hallo, am besten beenden Sie die EZ vorzeitig am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.Dann bekommen Sie den vollen Zuschuss des Ag zum MG. Sie können dann bis zu 3 J. EZ f Kind 2 nehmen und mit Zustimmung des AG ein weiteres Jahr f Kind 1 Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das "leider" liest sich nicht so gut :-( Dein Freundeskreis hat keine Ahnung, wie kommen die auf sowas ? Du beendest die aktuelle Elternzeit formlos zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst dann Mutterschaftsgeld in voller Höhe des auflebenden Vertrages. Nach der Geburt stehen Dir natürlich 3 Jahre Elternzeit zur Verfügung. Du kannst darum bitten die verbleibende Zeit von Kind 2 zu übertragen bis zu dessen 8. Geburtstag, dann kannst Du die auch noch nehmen nach den möglichen 3 Jahren. Elterngeld wird ohne Einkommen der Mindestsatz plus Geschwisterbonus 75€
Lottismama2014
Danke für die Antwort. Konnte es mir auch nicht erklären da es ja gesetzliche Vorschriften gibt. Das mit dem Leider ist nicht ganz so gemeint. Wollte noch ein Kind aber gerade jetzt ist der falsche Zeitpunkt. Ende des Jahres Schwanger werden, wäre besser gewesen. Mein Mann beginnt ab 1.4. eine neue Stelle und verdient in den ersten 6 Monaten nur Grundlohn. Aber was solls. Haben ja alles von unserer Kleinen noch, da halten sich Anschaffungen in Grenzen. :-)
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