Hallo Frau Bader! Mein Mann möchte gerne zwei Monate Elternzeit nehmen, aber nicht am Stück. Also als Beispiel: im dritten Monat nach der Geburt und im siebten Monat nach der Geburt. Den Antrag muss er ja sieben Wochen vor Elternzeit beantragen. Muss er gleich beide Termine angeben? Wie ist es mit dem Kündigungsschutz zwischen den zwei Elternzeiten? Besteht da Kündigungsschutz oder kann sein Chef ihn vor dem zweiten Monat Elternzeit kündigen? Da es ja heißt, dass der Chef nur bis 8 Wochen vorher nicht kündigen darf. Danke schon mal! Lg Claudia B.
von Claudia B. am 02.05.2015, 08:29