Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

Hallo, Ich beziehe seit Dezember 2022 Elterngeld. Ich lebe seit Februar getrennt von meinem Partner und habe in diesem Monat auch zur Aufstockung meines Lebensunterhalt Bürgergeld beantragt, dieses wurde mir jetzt auch genehmigt. Parallel dazu wurde mir am 01.02.23 mein Elterngeld für Dezember und Januar rückwirkend ausgezahlt, diese wurde mir nun für die folgenden 6 Monate auf mein Bürgergeld angerechnet. Ist das korrekt, da das Geld ja eine Nachzahlung für Dezember und Januar war und ich in diesen Monaten ja kein Bürgergeld bezogen habe? Vielen Dank

von Nicsi am 07.04.2023, 22:07



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

Hallo, es gilt das Zuflussprinzip und deshalb ist das richtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

Ja, das ist korrekt. Es zählt der Zeitpunkt des Zuflusses.

von Tigerblume am 07.04.2023, 22:13



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

Natürlich wird das angerechnet. Du hast diesen Monat mehr Geldleistungen erhalten als dir zustande.

von MamaausM2 am 08.04.2023, 09:17



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

@MamaausM2 So selbstverständlich ist das ja nicht, wenn ich Dezember und Januar in den Monaten ich keine Leistung bezogen habe, vorstrecken mussten, sprich Kredit, der mit der Nachzahlung im Februar ausgeglichen wurde und somit das Geld nicht zusätzlich zur Verfügung steht.

von Nicsi am 08.04.2023, 21:30



Antwort auf: Elterngeldnachzahlung angerechnet auf Bürgergeld

Ich für meinen Teil empfinde das auch nicht als fair. Immerhin ist es nicht deine Schuld, dass die Elterngeldstelle so lange für deinen Antrag gebraucht hat. Wäre der Bescheid bereits im Januar gekommen, hättest du das Geld ja ganz normal behalten können. Und ja, es gibt das Zuflussprinzip; aber - keine Regel ohne Ausnahme. Hast du denn mal beim Jobcenter angerufen und gefragt, ob das so korrekt ist? Wissen die, dass das rückwirkende Zahlungen sind oder liegt denen einfach eine Meldung über deine Einkünfte im Februar vor, ohne nachvollziehen zu können, woher das Geld kommt? Ich würde da proaktiv mal nachhaken.

von Belly-Monkey am 09.04.2023, 07:14



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