Frage: elterngeldbezug

Hallo Liebe Nicole Bader ich habe 2 fragen an sie die um das elterngeld gehen ich habe 2 kinder (fast 5jahre und 1jahr) und bin schwanger im 5.monat war die letzten 3 jahre arbeitslos habe die erziehungszeit in anspruch genommen nun möchte ich evtl mit dem vater der kinder zusammen ziehen und ich möchte weiterhin die kinder zu hause betreuen er geht arbeiten er verdient ab nächsten monat etwa 1800€ sonst kein weiteres einkommen mu kindergeld dann wenn wir zusammen wohnen.er geht dann weiter arbeiten. die letzten 12monate war er an 3 verschiedenen arbeitsplätzen und zwischen durch auch ohne job verdienst in etwa überall ca durchschnittlich 1300€ auf die hand ist ja netto glaube ich. So und wer muss/kann jetzt dann elterngeld für unser noch ungeborenes kind beantragen. Ich oder weil ich ja zuhause bin? Oder gar keiner bekommen wir überhaupt welches?? Und 2. Kurze frage wie ist das mit dem landeserziehungsgeld bekomme ich das überhaupt wenn wir zusamme wohnen dann und er arbeitet und ich ganz zuhause bin? Und ist das möglich-elterngeld für das 3.kind und landeserziehungsgeld für das 2.kind? Ich hoffe die zwei fragen waren mit genug dazu brauchbarer info von uns!!!! Ich bedanke mich schon mal viel vielmals bei ihnen. Toll das sie das hier machen :)

von Sternchenmami83 am 25.09.2012, 21:02



Antwort auf: elterngeldbezug

Hallo, Elterngeld kann man nur beziehen, wenn man bis zu 30 h pro Woche arbeitet mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Jeder Verdienst wird angerechnet. Wenn sie Elterngeld beantragen, werden Sie den Betrag plus Geschwisterbonus erhalten, da Sie nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2012



Antwort auf: elterngeldbezug

also ich zuhause und arbeite gar nicht(davor auch 12 monate arbeitslos damals allein erziehend und algII bezug) von amt nehmen wir nichts dann bekomme ich den mindest betrag von 300€+75€ geschwisterbonus (da ein geschwisterkind unter 3) Richtig? Vielen vielen dank

von Sternchenmami83 am 27.09.2012, 11:58



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