Hallo, ich habe die Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Hauptberuflich bin ich angestellt, nebenberuflich bin ich selbstverständig als Fotografin. Das Elterngeld bekomme ich für 12 Monate. Darf ich danach meiner nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen obwohl ich noch in Elternzeit bin? Gibt es hier was ich beachten müsste? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort :)
von Sonne1010 am 16.02.2023, 18:59