Liebe Frau Bader
ich habe eine Frage, das Elterngeld bezogen wir nach Geburt unserer Tochter (*28.07.2016) für 14 Monate, da mein Mann auch zwei Elterngeldmonate nahm.
Die Elternzeit hatte ich angegeben für zwei Jahre. Allerdings hat sich unsere finanzielle Lage so geändert, dass ich nun unverzüglich wieder arbeiten muss. Ich werde ab April diesen Jahres also eine 70% Stelle bei meinem alten AG antreten.
Muss ich somit das bereits gezahlte Elterngeld zum Teil rückwirkend zurückzahlen?
Wir hatten es nicht auf 24 Monate aufgeteilt, sondern wirklich nur im ersten Lebensjahr erhalten.
Es wäre sehr schön, wenn diese Restunsicherheit ausgeräumt werden könnte.
Herzlichen Dank!
von
Löwenkrümel
am 19.02.2018, 15:32
Antwort auf:
Elterngeldbezug im ersten Lebensjahr/ Arbeiten im 2. Elternzeitjahr
Hallo,
Nein, müssen Sie nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Elterngeldbezug im ersten Lebensjahr/ Arbeiten im 2. Elternzeitjahr
Nein, das spielt keine Rolle. Einkommen nach dem Elterngeldbezug ist irrelevant.
Ihr müsst nichts zurückzahlen.
von
Dojii
am 19.02.2018, 15:51
Antwort auf:
Elterngeldbezug im ersten Lebensjahr/ Arbeiten im 2. Elternzeitjahr
der elterngeld bezug ist doch rum! daher kannst du jetzt verdienen was möglich ist. während der elternzeit halt nicht mehr als 30 h aber ansonsten alles gut! das gilt nur, wenn du während des elterngeldbezuges, also in den ersten 14 monaten gearbeitet hättest. das wäre dir angerechnet worden! alles gute für euch!
von
mellomania
am 19.02.2018, 21:55