Hallo Frau Bader.
Derzeit bin ich noch in Elternzeit meines zweiten Kindes.
Habe 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt und beziehe bis Mitte März 2022 mein Basis-Elterngeld. Ab April 2022 möchte ich wieder Teilzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, ab April 20Std./Woche zu arbeiten.
Aber er meinte ich solle in der Elternzeit bleiben und währenddessen sozusagen dazuverdienen. Es würde ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt, weil ich nicht wieder in die alte Position zurück kann. Stundenlohn wird weniger (hatte vorher eine Führungsposition) und der Vertrag wäre auf 1 Jahr befristet. Danach würde man weitersehen.
Geht das denn?
Ist das zulässig?
Wie wirkt sich das auf die Steuern (Progressionsvorbehalt) aus?
Hat das Auswirkungen auf mein zurückliegenden Elterngeldbezug, der dann ja eigentlich fertig ist? Muss ich dann rückwirkend was zurückzahlen?
Vielen Dank und Freundliche Grüße
Wiebke
von
wiicoo
am 05.01.2022, 11:33
Antwort auf:
Arbeiten nach Elterngeldbezug, aber noch während der Elternzeit
Hallo,
ds ist machbar aber nicht empfehlenswert. Besser beschränken Sie den Vertrag auf die EZ, dann können Sie hinterher immer noch sehen.
Mit dem EG hat das nichts zu tun, das endet ja vorher.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2022
Antwort auf:
Arbeiten nach Elterngeldbezug, aber noch während der Elternzeit
Das geht. Ich würde aber den alten Vertrag nicht auflösen, sondern nur einen Zusatz zum alten machen das du in der EZ ibbTZ arbeitest.
Ein AG der mal im Sinne seiner AN mitdenken. Wobei auch etwas Eigenutz, den er müsste dir nach der EZ einen vergleichbarem Arbeitsplatz geben. Solltest du deinen Vertrag eigentlich nicht erfüllen können, dann hättest du eigentlich kündigen müssen. In dem Falle würde ich mich herzlich beim AG bedanken, der rettet dich gerade.
Steuer, Progression usw ist alles egal. Du bist aber in der EZ nicht so einfach kündbar. Schutz wie in der Schwangerschaft. Auch wenn du in der EZ arbeitest.
von
Felica
am 05.01.2022, 16:47