wiicoo
Hallo Frau Bader. Derzeit bin ich noch in Elternzeit meines zweiten Kindes. Habe 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt und beziehe bis Mitte März 2022 mein Basis-Elterngeld. Ab April 2022 möchte ich wieder Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, ab April 20Std./Woche zu arbeiten. Aber er meinte ich solle in der Elternzeit bleiben und währenddessen sozusagen dazuverdienen. Es würde ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt, weil ich nicht wieder in die alte Position zurück kann. Stundenlohn wird weniger (hatte vorher eine Führungsposition) und der Vertrag wäre auf 1 Jahr befristet. Danach würde man weitersehen. Geht das denn? Ist das zulässig? Wie wirkt sich das auf die Steuern (Progressionsvorbehalt) aus? Hat das Auswirkungen auf mein zurückliegenden Elterngeldbezug, der dann ja eigentlich fertig ist? Muss ich dann rückwirkend was zurückzahlen? Vielen Dank und Freundliche Grüße Wiebke
Hallo, ds ist machbar aber nicht empfehlenswert. Besser beschränken Sie den Vertrag auf die EZ, dann können Sie hinterher immer noch sehen. Mit dem EG hat das nichts zu tun, das endet ja vorher. Liebe Grüße NB
Felica
Das geht. Ich würde aber den alten Vertrag nicht auflösen, sondern nur einen Zusatz zum alten machen das du in der EZ ibbTZ arbeitest. Ein AG der mal im Sinne seiner AN mitdenken. Wobei auch etwas Eigenutz, den er müsste dir nach der EZ einen vergleichbarem Arbeitsplatz geben. Solltest du deinen Vertrag eigentlich nicht erfüllen können, dann hättest du eigentlich kündigen müssen. In dem Falle würde ich mich herzlich beim AG bedanken, der rettet dich gerade. Steuer, Progression usw ist alles egal. Du bist aber in der EZ nicht so einfach kündbar. Schutz wie in der Schwangerschaft. Auch wenn du in der EZ arbeitest.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner möchte gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Da er in einem Kleinbetrieb arbeitet, möchte er dem AG gerne entgegenkommen und teilweise arbeiten. Die 30h/Woche dürfen im Durchschnitt auf den Bezugsmonat gesehen nicht überschritten werden, ist das richtig? Heißt es wäre möglich während eines BM zwei Wochen komplett ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...