Sehr geehrte Frau Bader,
ich bekomme noch bis April 2011 Elterngeld in Höhe von 300 EUR.
Ab Januar könnte ich zwei Nachmittage die Woche (ca. 3-4Std) arbeiten gehen.
Allerdings weiß ich nicht, ob sich dieses für mich lohnt...
Wird mir das Gehalt komplett auf die 300 EUR angerechnet oder wird mir nichts abgezogen, da es sich um das "Mindesterlterngeld" handelt???
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Bianca D.
Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 13:04
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Arbeiten während Elterngeldbezug
Hallo,
alles bis 400 € wird nicht angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2010
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Arbeiten während Elterngeldbezug
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 13:06
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Arbeiten während Elterngeldbezug
Hallo
Frau Bader schreibt immer 400 Euro sind frei, also alles ab 100 Euro würde dann angerechnet.
Dachte aber vorher auch immer nur der Mindestbetrag ?
Mitglied inaktiv - 19.11.2010, 13:10