spitzi
Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013. Nun möchte ich gerne bald schwanger werden und frage ich mich, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn folgende Situation eintrifft: Ich werde z.B. im Juni schwanger und der errechnete Termin ist etwa am 25.3.2014 (fiktives Datum). Mein Vertrag ist aber am 31.12.2013 ausgelaufen, der Mutterschutz würde z.B. am 11.2.2014 beginnen. Wie wird dann das Elterngeld berechnet, weil ich ja ca. 3 Monate vor der Geburt nicht mehr arbeite. Und noch eine Frage: Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich dann ja in den Monaten vor der Geburt nicht, würde ich dann ALG I bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Anne
Hallo, nach beendigung des Vertrages bekommen Sie ArbGeld I. Dies auch bis zum Ende des Mutterschutzes als MG. Für die Berechnung des EG zählen die Monate mit ArbGeld als 0. Liebe Grüsse, NB
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