Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit September letzten Jahres fest angestellt, übe aber nebenher auch eine selbständige Tätigkeit aus. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich Mitte Dezember mein Kind zur Welt bringen. Durch meine "doppelte" Beschäftigung müsste ich nun meine Einkünfte aus dem letzten Jahr angeben, die aber natürlich viel weniger sind, weil ich ja nur wenige Monate in der Festanstellung war. Gibt es Ausnahmeregelungen die es zulassen, die Einnahmen aus dem selben Jahr der Geburt - also dieses Jahres (zumal ja die Geburt Ende des Jahres ist) anerkennen zu lassen? Ich habe trotz meiner Schwangerschaft so viel gearbeitet dieses Jahr und kann dies nun gar nicht angeben :( Vielen Dank im Voraus. Tinel84
von Tinel84 am 20.10.2016, 13:48