Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, wenn man in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält, zählen dennoch die letzten 12 Monate Gehalt zu dessen Berechnung hinzu? Es wäre also rechtlich (nicht moralisch!) in Ordnung, seine Stundenzahl zu Beginn der Schwangerschaft hochzusetzen, um das Elterngeld zu erhöhen, auch wenn man gar nicht mehr arbeiten will/kann, wenn man von einem sicheren Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgehen kann? Oder gibt es da ein juristisches Vorgehen gegen dieses "Schlupfloch"?

von Kunderella am 10.07.2015, 13:44



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, mit welchem sachlichen Grund wollen Sie die Stunden hochsetzen obwohl Sie gleichzeitig in ein BV gehen wollen? Ich halte das für Betrug. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot

Klar, das nennt sich Betrug. Genauer gesagt Sozialbetrug. Eben sobald du dir einen Vorteil erschleichst, der Dir so nicht zusteht. Und vorsätzliches hochsetzen der Stundenanzahl, mit dem Wissen, man bekommt ein BV, wäre genau das.

Mitglied inaktiv - 10.07.2015, 14:15



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Beschäftigungsverbot

Wenn man so sicher ein BV erhält, dann gibt es ab Schwangerschaft gar keine Möglichkeit mehr hochzustufen, denn dann muss man ja sofort ins BV. Deine Frage ist zu ungenau. Arbeitest Du jetzt aktuell und willst jetzt schon hochstufen um dann irgendwann schwanger mehr zu haben? Oder bist Du in Elternzeit und willst danach hochstufen in der Hoffnung bis dahin schwanger zu sein? Oder bist Du schon schwanger und willst das nun so machen? Was heißt hochstufen ? Ist das dann ein neuer Vertrag ?

von Sternenschnuppe am 10.07.2015, 21:55



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