Hallo Frau Bader, ich habe mich in den letzten Wochen zum Thema Elterngeld schlau gemacht, besonders die neuen Regelungen bereiten mir dabei allerdings Kopfschmerzen. Mir geht es hierbei insbesondere um eine erneute Schwangerschaft während des Elterngeldbezuges. Bisher bin ich davon ausgegangen dass bei der Festlegung des Berechnungszeitraumes, falls ich im Zeitraum des Elterngeldbezuges erneut schwanger werde, die Monate in denen ich Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld beziehe ausgeklammert werden. Ich plane jedoch eine geringfügige Tätigkeit während meines Elterngeldbezuges auszuüben. Nun habe ich gelesen dass das Einkommen, welches während des Elterngeldbezuges hinzuverdient wird doch für die Berechnung des späteren Elterngeldanspruchs herangezogen wird. Das wäre für mich klar von Nachteil, da mein übliches Nettoeinkommen deutlich höher ist als das Einkommen dass ich durch Elterngeld und Nebenverdienst erhalten werde. Werden also die Monate des Elterngeldbezuges bei der Berechnung des Elterngeldes auch dann ausgeklammert wenn ich während des Elterngeldbezuges einen Nebenverdienst erhalte? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von CaribeanLemon am 26.06.2013, 11:29