Hallo, ich habe folgende komplizierte Frage. Ich habe knapp 8 Jahre lang bei einem Arbeitsgeber Vollzeit gearbeitet. 2012 bekam ich mein erstes Kind und habe für ein Jahr Elterngeld bezogen, 2014 kam dann das zweite Kind (dazwischen 1,5 Jahre Vollzeit gearbeitet), dann bin ich wieder für ein Jahr in Elternzeit gegangen. Nach der Elternzeit habe ich dann 3 Monate Vollzeit gearbeitet, danach wegen Umzug in eine andere Stadt gekündigt. Jetzt beziehe ich ALG I und bin aber wieder schwanger. Das Kind kommt im Oktober. Habe ich ein Anspruch auf Elterngeld und wenn ja wie wird dieses dann berechnet?
Eine andere Frage ist, wann muss ich der AA von meiner Schwangerschaft berichten?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
von
mum7503
am 19.02.2016, 07:19
Antwort auf:
Elterngeld nach Bezug von ALG I
Hallo,
klar.
Für die Berechnung zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - Monate mit Arbgled1-Bezug zählen als 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Elterngeld nach Bezug von ALG I
Jeder hat Anspruch auf Elterngeld. Da ALG1 kein Einkommen ist, wird es der Mindestsatz.
Je nachdem ob ihr noch andere Leistungen gibt zählt dieses dann als Einkommen und wird angerechnet.
Einen Freibetrag gäbe es dann nicht, weil es nicht erarbeitet wurde.
Melden musst Du die Schwangerschaft wie beim Job auch. Nicht umgehend, aber m Laufe der Zeit solltest Du das. Es sei denn Du bist nicht mehr in Deinem Job vermittelbar, dann eher.
Generell schränkt es Dich ja aber bei Bewerbungen nicht ein, solange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst bekommst Du auch weiterhin ALG1.
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2016, 07:26