Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 12 Monate und Elternzeit 24 Monate, geht das?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für 12 Monate und Elternzeit 24 Monate, geht das?

JustDo

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Guten Tag, mir brennt eine wichtige Frage auf der Seele, mit der wir uns aktuell beschäftigen. Ich bin zwar erst in der 15.SSW aber ich möchte mich so früh wie möglich über meine Rechte informieren, um nicht alles kurz vor knapp zu regeln. Ich würde nach der Geburt des Kindes (ET 04.04.16) gerne ein Jahr Zuhause bleiben und danach in TZ weiter arbeiten. Aus finanzieller Sicht käme das ElterngeldPlus nicht in Betracht, das käme zu knapp bei der Hälfte des Betrages zumal mein Mann eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat vor kurzem und derzeit auf Stellensuche ist. KAnn ich Elterngeld für 12 Monate beantragen und Elternzeit für 24 Monate und dann ab dem 13. Lebensmonat des Kindes in Teilzeit arbeiten gehen? In meinem Betrieb gibt es weniger als 15 Mitarbeiter, ich bin dort seit 2 Jahren beschäftigt als Sekretärin. Mein Chef hat bereits einen neuen Mitarbeiter ab 01.11. eingestellt, vermutlich als Vertretung. Jedoch hat er (ja ein Mann!) einen unbefristeten Vertrag auf Vollzeit bekommen. Ist es ratsam mit meinem Chef die Teilzeit-Regelung abzustimmen, wie und ob es passt, oder einfach den Antrag stellen 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit? Habe ich Anspruch auf eine Teilzeitstelle?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können, zusätzlich zu den zwölf Monaten Elterngeld, die Ihnen zusteht, bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Ein Anspruch auf Teilzeit haben Sie leider nicht. Deshalb ist es sicher sinnvoll, dies mit dem Arbeitgeber frühzeitig abzustimmen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Anspruch auf Teilzeit bei unter 15 Mitarbetern gibt es nicht. An Deiner Stelle würde ich die vollen 3 Jahre nehmen. Dein Chef kann Dir dann bestätigen dass Du dort aus betrieblichen Gründen nicht Teilzeit arbeiten kannst, und Dir erlauben woanders in Elternzeit zu arbeiten. Damit kannst Du dann eine andere Stelle suchen ohne den Job ganz zu verlieren. Ebenso kannst Du ALG1 in Elternzeit damit beantragen, musst aber die Kinderbetreuung nachweisen und mindestens 15 Stunden arbeiten können. Die Vertretung unbefristet Vollzeit einzustellen ist ja ein deutliches Zeichen :-(


Mitglied inaktiv

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EZ und EG sind zwei verschiedene Dinge. EZ ist die Freistellung von der Arbeit bzw Sicherhaltung des Jobs, EG der finanzielle Ausgleich. Also ja, Du kannst EG für 12 Monate nehmen, und EZ bis zu 3 Jahre. Und dann schauen ob du innerhalb der EZ daheim bleibst oder bis zu 30 Std die Woche arbeitest. Nachdem das EG durch ist, ist ein Zuverdienst ohne weiteres möglich - ob bei deinem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung bei einem anderen ist dabei erst einmal egal.


JustDo

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Hallo, danke erstmal für die schnellen Rückmeldungen. Ich mache mir allerdings auch noch so weitere Gedanken. Macht es ggf. Sinn sich um eine Rechtschutzversicherung zu kümmern, für den Fall das es zu Streitigkeiten mit meinem Chef kommt? Seit Bekanntgabe meiner SS habe ich das Gefühl, er ist mit mir nicht mehr einverstanden. Als ein klares Statement verstehe ich auch, dass ein männlicher Sekretär für meine Vertretung (?) eingestellt wurde. Jedoch Vollzeit und unbefristet und das 4 Monate vor Beginn der Schutzfrist (21.02). Da unser Büro keine 15 MA beschäftigt habe ich auch keinen rechtlichen ANspruch auf Weiterbeschäftigung in Teilzeit in der Elternzeit, so dass er mit der Teilzeit in Elternzeit wahrscheinlich nicht einverstanden ist, wenn ich das beantrage. Kann natürlich sein, dass ich mir da gerade zuviele Sorgen mache und aber so viele Zufälle kann es doch nicht geben, oder? Könnte mir vorstellen, dass mein Chef bei einer Auseinandersetzung auch sehr ungemütlich werden würde!


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