Biene-Maja
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 14. SSW (ET am 1.2.16) und versuche mich durch den Papierwust von Anträgen zu kämpfen. Leider sind das zum großen Teil noch böhmische Dörfer für mich, daher habe ich ein paar Fragen an Sie. Unser Plan ist, dass ich wahrscheinlich 2,5 Jahre Elternzeit nehme und mein Mann 2 Monate. Mein Elterngeld werde ich dann auf 2 Jahre aufteilen, die letzten 6 Monate beziehe ich dann kein Geld. Da ich Beamtin bin, erhalte ich dann in den ersten 8 Wochen mein volles Gehalt und dann 20 Monate lang halbiertes Elterngeld, ist das so richtig? Gilt das auch für Landesbeamte (Bayern)? Mein Mann bekommt in seinen 2 Monaten Elternzeit aber volles Elterngeld, oder? Wie flexibel sind wir denn bei der Aufteilung der Partnermonate? Wir möchten gerne den 1. Monat ab der Geburt und den 2. Monat später nehmen. Könnte der 2. Partnermonat auch im Anschluss an meine 30 Monate gelegt werden, d.h. in den 31. Lebensmonat? Oder sogar in den 32. Lebensmonat? Oder gibt es dann kein Elterngeld mehr? Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Ja, das geht 2. Nein, das geht nicht. Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Mo. bezogen werden. Lieeb Grüße NB
Sternenschnuppe
Er muss seinen 2. Monat innerhalb der ersten 14 Monate nehmen. Ansonsten stimmt alles :-)
Biene-Maja
Entschuldigung, dass ich so spät erst antworte, wir waren im Urlaub. Vielen Dank für die Auskünfte, jetzt weiß ich Bescheid! Freundliche Grüße
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