Hallo, Bisher habe ich soviel recherchieren können: Das Elterngeld wird ja nach Lebensmonaten des Kindes gewährt/berechnet, das Einkommen eines Selbstständigen aber nach Kalendermonaten. Dies führt natürlich unter Umständen zu einer unschönen Situation: Das Kind wird am 10. Januar geboren. Elternzeit ist für den ersten Monat geplant. Der Selbstständige erhält aber am 5. Januar einen Zahlungseingang, also ausserhalb der Elternzeit. Dadurch Gewinn Januar 1000€, Februar 0€ Habe ich das richtig verstanden, das jetzt für den ersten Monat Elterngeld ein berechnetes Einkommen 1000€ geteilt durch 31 Tage mal 21 Tage zugrunde gelegt wird? Dies benachteiligt natürlich die Selbstständigen, die ein Kind mit Geburtstag in der Monatsmitte haben ;-) Wird in diesem alternativ Fall eine Einnahmenüberschussrechnung vom 10. Januar bis 9. Februar möglich sein? Danke, Henrik
von henrik am 24.07.2015, 09:47