Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eine freiberufliche Tätigkeit in 2017 und schwangerschaft in 2018

Frage: Eine freiberufliche Tätigkeit in 2017 und schwangerschaft in 2018

celinon

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Hallo, Ich habe eine frage wenn ich dieses jahr noch ein paar freiberufliche Aufträge übernehme und nächstes Jahr schwanger bin. Zählt das für elterngeld oder nicht ? Da ich ich erst im 2018 schwanger werde wenn es klappt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Baby in 2018 bedeutet KJ 2017 Liebe Grüße NB


celinon

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Auch wenn ich die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2017 abmelde ?


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