Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau erwartet im August unser 3. Baby und wird sich als Hausfrau und Mutter betätigen. Mein befristeter Arbeitsvertrag (10 Monate, kein Anspruch auf ALG1) endet im Juli. Könnte sein, dass ich nicht sofort wieder Arbeit finde. Kann ich als Vater in dieser Situation Erziehungsgeld beantragen und für wie lange? (Mit 2 Monaten EG hätte ich m.W. die Mindest-Anwartschaftszeit für ALG1 erfüllt, oder?) Was raten Sie? Vielen Dank für Ihre Mühe.
von befristetbeschäftigt am 16.05.2014, 02:30