Hallo Frau Nicola Bader,
ich bin Studentin und befinde mich momentan in Elternzeit. Darf ich rein rechtlich gesehen an einer Schule als Praktikantin eingesetzt werden? Gibt es da Sonderregelungen? Volontariat, Aushilfsjob, geringfügige Anstellung oder einfaches Praktikum - ich sehe nicht ganz durch. Bleibe ich versichert? Kennen Sie sich da mehr aus?
Viele Grüße
Ulrike
von
UlrikeH
am 04.09.2014, 08:13
Antwort auf:
Darf ich als Studentin in Elternzeit ein Praktikum machen?
Hallo,
wieso befinden Sie sich als Studentin in EZ? Ez kann man doch nur beantragen, wenn man einen AG hat.
Sind Sie vom Studium freigestellt?
Oder arbeiten Sie und studieren in der EZ?
Ein Studium während der Elternzeit ist möglich. Lediglich für eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine maximale Wochenstundenzahl von 30 Stunden festgelegt.
Eine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers sieht das Gesetz nicht vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2014