Frage:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Hallo Frau Bader,
ich hatte die letzten beiden Monate vor dem Mutterschutz meiner ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot aufgrund eines Rückenleidens (Lumbago; Skoliose). Nun möchten wir gerne unser zweites Kind planen und da stellt sich mir die Frage, ob ich denn schon vor Ende des zweiten Jahres der Elternzeit ein erneutes Beschäftigungsverbot bei meinem Arbeitgeber einreichen kann, falls ich wieder schwanger würde? Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit (Vollzeit) halte ich für ausgeschlossen, da das Verhältnis zum Arbeitgeber auch aufgrund von Mobbing während der ersten Schwangerschaft sehr schwierig ist. Kann mein Arzt mir dann auch schon in der Frühschwangerschaft, also lange vor Ende der Elternzeit des ersten Kindes, ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen? Was wäre "besser", ein BV von einem Arzt aufgrund des Mobbings oder ein BV von dem Arzt, der mir damals wegen des Rückenleidens ein BV ausstellte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Sunshine
von
sunshine12345
am 11.05.2013, 19:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Hallo
Beschäftigungsverbot kann man nicht einreichen, vom Frauenarzt ausgesprochen.
Ich sehe nicht den Sinn eines BV in der EZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Ohne Beschäftigung macht ein Beschäftigungsverbot keinen Sinn.
Sobald die Elternzeit beendet ist sollte eines ausgestellt werden, wenn Gründe vorliegen die das rechtfertigen.
Mobbing ist ein solches.
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2013, 20:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Naja, je früher der AG informiert ist, wäre ja schon besser finde ich.
von
sunshine12345
am 11.05.2013, 20:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Naja, je früher der AG informiert ist, wäre ja schon besser finde ich.
von
sunshine12345
am 11.05.2013, 20:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Da hast Du natürlich recht. aber Du fragtest nach einem BV, und dieses ist
ohnen aktive Arbeit gar nicht austellbar.
Im Falle einer Schwangerschaft kann der FA ganz normal die Schwangerschaft bescheinigen und Du damit Deinen AG.
Das würde ich dann auch zeitnah machen, beziehungsweise ich würde es nach den ersten 12 Wochen machen, sofern Du da noch in Elternzeit bist.
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2013, 20:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Wobei es fraglich ist mit dem BV. Erstens dürften die Rückenprobleme nicht unbedingt ein BV rechtfertigen, da keine Gefahr für Mutter oder Kind. Beides kann ein guter Schmerztherapeut in der Schwangerschaft dank krankengymnastik/Massage und/oder Akkunpunktur meistens recht gut in den Griff bekommen. Wer so ein leiden hat gehört da eh in die Hände eines entsprechenden Therapeuten.
Und Mobbing - mhhh ist IMO auch schwierig. Ohne Beweise, undd ann sollte man eher vor das Arbeitsgericht, wird das auch haarig. Mobbing ist halt oft eine "Mode-Diagnose", nmeben Stress auf der Arbeit.
Ich denke mal das erste BV hat es schon gegeben weil der Arzt da beide Augen zugedrückt hat. 100% drauf verlassen würde ich mich da nicht. Mein FA hat mir jedenfalls mit der Diagnose, samt Herz-OP vor Jahren einen gelacht, trotz Risiko-Schwangerschaft. Was acuh wo richtig war, weil nämlich eben ein BV für solche Fälle da sein sollte wo es keine andere Option gibt. Dein "Rückenleiden" wäre aber für mich persönlich eher ein Fall für eine Krankschreibung, und nicht für ein BV. Aber meine Meinung.
Mitglied inaktiv - 11.05.2013, 20:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Hm, dem kann ich nur bedingt zustimmen.
Mein Arbeitgeber hatte mich damals zu einem BV gedrängt, da ihm das natürlich lieber war, da das die Krankenkasse zahlt und nicht er.
Von daher wäre er sicherlich eher daran interessiert und NICHT an einer Krankschreibung, die ich sowie einreichen würde, weil ich auf gar keinen Fall die Arbeit aufgrund der geschilderten Gründe antreten würde...
Hat jemand denn Erfahrung in dem Bereich? Wie ist die Rechtslage?
Mein Arzt hatte mir im übrigen nicht aus Gefälligkeit das BV ausgesprochen sondern explizit zum Schutz meines ungeborenen Kindes. Also wäre bei einer erneuten Schwangerschaft die gleiche Sachlage vorhanden.
von
sunshine12345
am 11.05.2013, 20:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes
Hallo,
Die Diskussion ist zwar schon ein paar Tage her ;-) aber mich würde interessieren wie das damals bei dir weitergegangen ist? Was hast du gemacht. Hast du in der Elternzeit BV bekommen oder ab dem Zeitpunkt wo du eigentlich wieder arbeiten solltest.
Ich bin zur Zeit in der selben Situation und weiß auch grad nicht was ich machen soll.
Lg
von
poldi1083
am 14.01.2016, 13:27