Hallo fr bader
ich war meine komplette Schwangerschaft über gesundheitsbedingt im Beschäftigungsverbot.
Was ist mit meinem Urlaub während des Beschäftigungsverbotes?
Muss mein Arbeitgeber mir diesen gewähren wenn ich wieder anfange?
Gibt es hierüber eine gesetzliche Bestimmung , die ich meinem Arbeitgeber zitieren kann, denn wie ich meinen Chef kenne, würde er mir den Urlsub freiwillig nicht geben.
Danke und LG
von
MaDa
am 05.01.2015, 19:13
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Urlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche, § 17 MuSchG.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Urlaub
Ich war 8 Monate im Beschäftigungsverbot und 2 Jahre Elternzeit.
Beginne im Mai wieder nach den 2 Jahren, aber in TZ
von
MaDa
am 06.01.2015, 06:06