Redzic2212
Liebe Frau Bader, liebe Forenmitglieder, ich bin in der zehnten Woche schwanger und arbeite 39 Stunden im Bereich der sozialen Dienstes in einer stationären Altenpflegeeinrichtung. Diese Arbeit macht mir viel Spaß und ich habe auch derzeit keine Probleme diese während meiner Schwangerschaft zu verrichten. Allerdings arbeite ich jedes zweite Wochenende als examinierte Altenpflegerin nebenbei in einem Seniorenheim. Diese Arbeit ist sehr anstrengend, da ich dort viel heben muss, alle examinierten Tätigkeit ausführe( Spritzen etc) und natürlich viel Stress ausgesetzt bin. Außerdem muss ich dann immer zwölf Tage durcharbeiten und habe nur ein Wochenende frei. Meine Vollzeitarbeit ist von Montag bis Freitag und jedes zweite Wochenende arbeite ich bisher in dem Nebenjob.Gibt es die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob zu erlangen? Muss dieses dann von meinem Frauenarzt oder von dem Betrieb selber erteilt werden?Der Betrieb selber meinte dass er mir keine Alternative zu meiner derzeitigen Tätigkeit als examinierte Aushilfe anbieten kann. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Fee
Hallo, jeder Ag muss seperat eine Gefährdungsprüfung durchführen. Der Nebenjob -AG kann Sie dann aber auch umsetzen. Problem ist dabei, dass Sie nur 8,5 Std am Tag arbeiten dürfen (oder 90 Std/ 14 Tagen). Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn Ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Das wird ein Problem. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da du zwei Arbeitsstellen hast, nehme ich an, dass die Nebentätigkeit am Wochenende vom Hauptarbeitgeber genehmigt wurde? Die beiden Arbeitgeber müssen nun jeder für sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dürfen dir dann nur noch geeignete, nicht gefährdende Tätigkeiten zuweisen. Gemeinsam müssen die Vorgaben des MuSchG eingehalten werden. Das heißt, nicht länger als 8,5 Std pro Tag, nicht länger als 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Ein Tag pro Woche muss Ruhetag sein. Was darüber hinaus geht, musst du freigestellt werden. Dabei müssen sich beide Arbeitgeber miteinander abstimmen. Der Frauenarzt hat damit nichts zu tun. Wenn es Probleme gibt, bitte die Gewerbeaufsicht einschalten. Außerdem müssen beide Arbeitgeber (wie bei jeder Schwangerschaft) die Schwangerschaft bei der Gewerbeaufsicht melden.
Redzic2212
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Arbeitgeber meines Nebenjobs verlangt nun von mir eine Freistellung als Voraussetzung das ich dort weiterangestellt bleibe. Es wurde dort noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Ist das rechtens? Liebe Grüße!
Mitglied inaktiv
Was heißt "verlangt eine Freistellung"- von wem?? Nein, ohne Gefährdungsbeurteilung gibt es von keinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Höchstens eine Freistellung, die der AG aus eigener Tasche bezahlt. Also wäre es nicht rechtens.
Mitglied inaktiv
... bei einer unbefristeten Anstellung oder auch vor Ablauf einer befristeten Anstellung kann dich schwanger kein Arbeitgeber so einfach kündigen. Deswegen gibt es keine Bedingungen für eine Weiterbeschäftigung zu stellen.
Redzic2212
"Sie müssen unbedingt die Freistellung einreichen , wenn Sie weiterhin bei uns beschäftigt sein wollen." So der Wortlaut in der E-Mail. Also muss der Arbeitgeber selbst zunächst die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Mitglied inaktiv
Da musst du nachfragen, wer dir die Freistellung geben soll, wenn nicht der Arbeitgeber nach Gefährdungsbeurteilung, und auf welcher Grundlage? Und was würde passieren, wenn du die Freistellung nicht einreichst? Macht ihr so was per E-Mail und nicht im Mitarbeitergespräch?
Redzic2212
Vielen Dank für die Antworten! Ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt und habe Angst das mich Konsequenzen oder Ärger erwarten, anderseits sehe ich auch nicht ein den Nebenjob einfach zu kündigen. Was soll ich Ihrer Meinung am Besten tun? In 2 Wochen habe ich von meinem Hauptarbeitgeber einen Termin beim Betriebsarzt bekommen. Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit