Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Sehr geehrte Frau Bader, In der vergangenen Woche habe ich von unserem Amtsarzt ein Verbot für den Umgang mit Kindern bekommen, welches mein Arbeitgeber nun in ein Beschäftigungsverbot umwandeln möchte. Nun hat er mir mitgeteilt das ich dieses erst ab Mitte Juni erhalte und vorher meinen Resturlaub nehmen soll. Ist das zulässig ? Ebenso habe ich einen Sockelvertrag und habe die letzten Jahre voll gearbeitet. Kann der Arbeitgeber mich nun auf die unterste Stufe herunterstufen und mir nur das Mindestgehalt zahlen oder habe ich das Recht auf das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate? Vielen dank für ihre Hilfe

von Sonnenkind911 am 21.05.2017, 05:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Hallo, kann der AG Sie denn woanders einsetzen? Wenn nicht, ist es nicht zulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

zu 1. Selbstverständlich, ja. zu 2. das Durchschnittsgehalt.

Mitglied inaktiv - 21.05.2017, 08:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Das ist nicht zulässig und ich bin immer wieder erschrocken über soviel Dreistigkeit mancher Arbeitgeber. Lg

von Amphibia am 22.05.2017, 07:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Aus welchem Grund sollte das nicht zulässig sein?

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 07:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Ein Beschäftigungsverbot greift sofort, Urlaub der bis dahin nicht genommen werden konnte wird auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Beschäftigungsverbot=Arbeitsverbot. Keine Arbeit=kein Urlaub

von Amphibia am 22.05.2017, 07:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Der AG muss kein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Er könnte die Frau auch mit administrativen Aufgaben ohne engen Körperkontakt zu Kindern einsetzen. Das Gutachten des Betriebsarztes ist lediglich eine Empfehlung, keine Vorgabe. In dem Fall einer Ersatztätigkeit müßte die Frau alten Urlaub vom Vorjahr (so verstehe ich die Bezeichnung Resturlaub), bis Ende Juni nehmen, da er sonst verfallen würde - je nach Betriebsvereinbarung. Deswegen stimmt das nicht:"das BV greift sofort" - es ist noch gar nicht ausgesprochen worden.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 07:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Das ist mir schon klar. Augenscheinlich könnte der AG sie jetzt woanders einsetzen aber nach dem Urlaub nicht??? Für mich nicht nachvollziehbar und nach wie vor nicht rechtens.

von Amphibia am 22.05.2017, 08:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Der Arbeitgeber könnte mich in der Stadtverwaltung einsetzen, das möchte er aber eigentlich nicht, weil dann meine Stelle in der Kita nicht besetzt werden kann und die dort dann eine Person fehlt. Darum will er mich in das Beschäftigungsverbot schicken. DAMIT ich danach nicht so viel Urlaub über habe soll ich den Urlaub vorher nehmen. MEIN problem: sollte doch noch was schief gehen hab ich ja gar kein in Urlaub mehr für das ganze Jahr, kann also auch Schließtage nicht Urlaub nehmen. Kann mir jemand sagen wie ich das mit ein paar Gesetzen beim Arbeitgeber vorbringen Kann?

von Sonnenkind911 am 22.05.2017, 09:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

Ich dachte, es ginge um Resturlaub von 2016?!! Der muss doch normalerweise jetzt genommen werden. Der 2017-er- Urlaub ist ja kein "Resturlaub". Da steht dir doch ein ganzer Jahresurlaub zu. Was ist mit Kindergartenferien? Hattest du schon deinen Sommerurlaub beantragt? Für die Kindergartenferien kannst du nicht anders behandelt werden als die Kolleginnen, nämlich Urlaub nehmen und mit dem BV aussetzen, und wenn Urlaub bereits beantragt war, muss er genommen werden. Den übrigen Urlaub sollte man zumindest bis für die Zeit vor der Mutterschutz aufsparen. Aber auch wenn du im Sommer länger in Urlaub fahren möchtest, musst du im BV Urlaub nehmen, weil du dann ja dem AG nicht spontan zur Verfügung stehst, z.B. in der Kindergartenadministration. Der AG kann dich also in der Stadtverwaltung einsetzen, dann muss er das auch tun. Personaltechnische Überlegungen sind kein Grund für ein BV, bzw. entfällt dann der Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

Mitglied inaktiv - 22.05.2017, 10:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot erst nach Resturlaub

ob der arbeitgeber will oder nicht ist egal. wenn er die möglichkeit hat dich anderweitig einzusetzen muss er das tun un du musst es annehmen. ein bv ist kein freifahrtschein. erst wenn gar nix geht, dann kann er bv aussprechen nach einer gefährdungsbeurteilung

von mellomania am 22.05.2017, 20:05



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