ramoni91
Guten tag, Ich befinde mich derzeit in elternzeit und beantrage elterngeld plus, ich bin nun am überlegen einen 450 Job anzunehmen. Allerdings möchten wir innerhalb der elternzeit noch ein 2. Kind. Wie würde dann daß elterngeld berechnet werden. Wird die zeit mit elterngeld plus und zuverdienst einbezogen. Oder werden die Monate vor Bezug von Mutterschaftsgeld und elterngeld von kind 1 herangezogen? Danke für ihr hilfe.
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt/ Mutterschutz - und der da erarbeitete Verdienst. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das kommt drauf an wann der Mutterschutz für Kind 2 beginnt.
ramoni91
Wenn mutterschutz vor ende von elternzeit 1 beginnen würde...
Sternenschnuppe
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt, aus dem zweiten Jahr zählt das Einkommen. Hat man keines geht der Monat mit 0€ in die Berechnung. Da wird ja nur noch die aufgesparte Rate ausgezahlt. Die zählt nicht. Beginnt der Mutterschutz noch in der Elternzeit, dann sollte man diese zum Tag davor beenden und erhält vollen Mutterschutzlohn. Wann ist denn Kind 1 geboren und ab wann willst Du arbeiten ?
Mitglied inaktiv
Um das gleiche Elterngeld beim 2ten Kind zu bekommen wie beim 1ten, darf das 1te bei der Geburt von Kind2 nicht älter wie ca.12-15 Monate sein (je nachdem wann und ob Mutterschutz und wegen Geschwisterbonus). Kommt Kind2 danach, wird es immer weniger Elterngeld. Wie viel weniger hängt davon ab ob Du gar kein Einkommen hast oder wenn doch, wie viel. Egal wie lange Deine Elternzeit andauert. Und auch egal ob Du das Elterngeld für Kind 1 auf 1 Jahr hast auszahlen lassen oder auf 2 Jahre gesplittet hast. Die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es wenigstens das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. beendest Du die nicht gibt es im schlechtesten Fall nur den Teil von der KK (die 13 € pro Tag). Ein 450 € Jon im zweiten Jahr der EZ erhöht wenigstens etwas das neue Elterngeld, besser wie gar nichts. Sonst bleibt im schlechtesten Fall der Fälle nur der Mindestsatz von 300 €, plus Geschwisterbonus bis Kind1 3 Jahre alt ist.
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