Hallo zusammen,
ich habe schon über die Suche ähnliche Fragestellungen gefunden, aber so ganz sicher bin ich leider doch noch nicht.
Meine Tochter ist aktuell 18 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus.
Der Wunsch nach einem zweiten Kind ist da, aber auch andere Planungen (Hausbau oder Kauf), weshalb der finanzielle Aspekt auch eine Rolle spielt.
Berechnet sich mein Elterngeld nach meinem „Einkommen“ der letzten 12 Monate, also nach meinem aktuellen Elterngeld? Wenn dies so wäre, bekäme vermutlich nur den Mindestsatz an Elterngeld, richtig?
Wenn ich nach meinen zwei Jahren Elternzeit im Juni zunächst wieder in Teilzeit arbeiten gehe, würden dann diese Teilzeitmonate bis zum Mutterschutz von Kind 2 zur Berechnung herangezogen?
Bei mir besteht zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Beschäftigungsverbot (arbeite im Gesundheitswesen), weshalb es eventuell nicht unklug wäre zumindest für wenige Wochen / Monate in Vollzeit zu arbeiten? Wenn dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde, würde für die Berechnung weiterhin das volle Gehalt herangezogen?
Vielen Dank!
Grüße
Anmacatili
von
Anmacatili
am 04.01.2020, 13:58
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit mit Elterngeld PLUS
Hallo,
1.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
2. In einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Bv bekämen. Also bei VZ mehr. Aber Ihnen muss klar sein, dass Sie dann auch tatsächlich VZ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2020
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit mit Elterngeld PLUS
Aktuell ist deine Tochter 18 Monate und du nicht schwanger....
Wenn du ab Juni nur Teilzeit arbeiten kannst oder willst, zählt ganz normal das Gehalt dann.
Die Monate bis Juni 20 zählen mit 0€, Elterngeld wird längstens bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert.
Für besseres Elterngeld wäre es ratsam Kinderbetreuung für Vollzeit zu haben und diese auch zu arbeiten. Bei einem BV musst du auch entsprechend Kinderbetreuung haben. Man kann kein Vollzeit BV beanspruchen, wenn man eigentlich nur Teilzeit arbeiten kann... Als schwangere darf man nämlich nicht bevorzugt werden
Mitglied inaktiv - 04.01.2020, 15:16
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit mit Elterngeld PLUS
Ja, für das neue EG wird wieder geschaut was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Ausgeklammert werden dabei bis zu 14 Monate EG und monate in denen du im Mutterschutz warst. EZ spielt keine Rolle. Heisst seit deine Tochter ihren 14ten Lebensmonat erreicht hast sammeln sich Monate an welche mit 0 € für das neue EG zählen. Wenn du also jetzt schwanger wirst, dürfte es auf mindestsatz hinauslaufen. Den deine EZ endet ja erst in 6 Monaten, dann beginnt ja fast schon der neue Mutterschutz. Wäre anders wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeiten würdest, dann würde das TZ- Gehalt mit berücksichtigt werden.
Ein BV wäre grundsätzlich, wenn es eines gibt, ab dem ersten Tag möglich. Was du dann bekommst hängt davon ab welchen Vertrag du dann hast.
Aktuell würde ich dir raten erst wieder einige Monate zu arbeiten und dann schwanger zu werden. Ausser ihr könnt es euch leisten das es deutlich weniger EG gibt. Ob TZ oder VZ müsst ihr halt für euch wissen.
von
Felica
am 04.01.2020, 15:26
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit mit Elterngeld PLUS
Vielen vielen Dank für die tollen und schnellen Antworten.
von
Anmacatili
am 04.01.2020, 15:31