Halllo Frau Bader,
ich steig bei der Berechnung des Elterngeldes im Falle eines 2. Kindes nicht durch. Ich habe folgende Voraussetzungen:
- niedersäs. Landesbeamtin
- Elternzeit bis Nov. 2015( angegeben ), Elterngeld beziehe ich 1 Jahr nach der Geburt bis Nov 2014.
Nun meine Frage um volles Elterngeld nach einer 2. SS zu beziehen.
Müsste ich dann direkt vollzeit ab Nov. diesen Jahres wieder anfangen oder ist es auch möglich Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten, nach Ablauf dieser wieder voll?
Ein Jahr Elternzeit hätte ich ja noch übrig, weilches ich ggf. such noch an die bestehenden 2 Jahre ranhängen könnte.
Vielen Dank
von
Xerena
am 18.06.2014, 20:34
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2014
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit
Es zählen immer die 12 Monate vor aktuellem Mutterschutz.
Gehalt wird addiert, durch 12 geteilt und davon das Elterngeld errechnet.
Um das alte Elterngeld zu erzielen musst Du wieder voll arbeiten, da sich das Ergebnis sonst entsprechend verringert.
Kein Einkommen = 0€
Teilzeit = Teilzeitlohn
Vollzeit = Vollzeitlohn
.... für die neue Berechnung.
Elterngeldmonate vom ersten Kind werden durch Lohn vorm ersten Kind ersetzt
von
Sternenschnuppe
am 18.06.2014, 21:11
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit
1. aber angenommen ich verlänger meine elternzeit um 1 jahr, also 3 jahre und ttete den muterschutz innerhalb der elternzeit an, obwohl ich teilzeit ab den 2. jahr gesrbeitet habe. kündige dann 1 tag vor beginn des muttrtschutzes die elternzeit. dann wäre es doch wieder volles gehalt, oder??
2. wenns nur innerhalb der elternzeit micht mit einer erneuten Schwangerschaft nicht klappt, dann hab ich pech und es wird aus teilzeit berechnet?
von
Xerena
am 19.06.2014, 08:02
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit
Für die Mutterschutzzeit bekommst Du, wenn Du die Elternzeit beendest, dann vollen Lohn.
Es zählen fürs Elterngeld aber die 12 Monate vor Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 19.06.2014, 08:50
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit
Nochmal deutlich:
Elternzeit wird bei der Berechnung fürs Elterngeld NICHT ausgenommen!
Das geht nur bei Elterngeldbezugszeit.
1) Beendest du deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz, bekommst du im Mutterschutz Vollzeit-Mutterschaftsgeld (bzw Vollzeit-Bezüge).
Wenn du davor Teilzeit gearbeitet hast, wird dieses Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Mal angenommen, du hast vor dem neuen MuSchu
9 Monate Teilzeit gemacht und 3 Monate nur Elternzeit, dann sind es
9 x Teilzeitgehalt + 3x 0 Euro = Summe
Diese Summe wird durch 12 geteilt, damit dein Durchschnittseinkommen ermittelt wird.
Von dem Durchschnitt gibts dann ca 65% zzgl Geschwisterbonus.
Gleiches gilt, wenn du 4 Monate mit Teilzeit und 8 Monate nur Elternzeit hast.
4x Teilzeit + 8x 0 Euro = Summe
geteilt durch 12 = Durchschnitt
dann 65% vom Durchschnitt (zzgl Geschwisterbonus)
Wirst du allerdings schnell schwanger und du gehst ab Dez 2014 für (bspw) 4 Monate noch Teilzeit arbeiten, bevor der neue MuSchu anfängt, dann geht die Rechnung so:
4 x Teilzeit + 8x altes Gehalt = Summe
usw...
Gehst du zwischen Elterngeldende im Nov 2014 und dem neuen MuSchu 7 Monate Teilzeit arbeiten, macht das:
7x Teilzeit + 5x altes Gehalt = Summe
Für viel Elterngeld bekommst du die Kinder recht zügig nacheinander (nicht mehr als 1,5 Jahre) oder gehst nach dem Elterngeldbezug wieder viel arbeiten.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.06.2014, 13:38