Sasa84
Guten Tag, Frau Bader, ich benötige sehr kurzfristig Ihren Rat. Ich hatte vor meiner Elternzeit einen unbefristeten Vollzeitvertag und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. Das erste Jahr ist nun um, in dem ich komplett zuhause war. Nun steige ich im zweiten Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit ein. Mein Chef hat mir nun einen kompletten neuen Vetrag zugesandt, der bis zum Datum nach den 2 Jahren Elternzeit "begründet befristet" ist. In dem Vertrag wird jedoch mit keinem Mal die "Elternzeit" erwähnt. Immer wieder lese ich überall dass man keinen neuen Vertrag unterschreiben sollte, da der alte damit aufgehoben wird. Ist das korrekt? Zudem hat er meine Provisionsregelung in diesem Vetrag rausgelassen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meines Kindes direkt ausgeschlossen. Mein Urlaub wurde anteilig für die Teilzeitbeschäftigung entsprechend reduziert. Das sind die wesentlichen Änderungen gegenüber meine alten Vertrag. Leider sind wir ein sehr kleines Unternehmen und haben keinen Betriebsrat o.ä. Daher nun meine Fragen: - muss ich den neuen befristeten Vertrag unterschreiben? Verliere ich dann meinen Anspruch auf den alten unbefristeten Vollzeitvertrag (was bedeutet eigentlich "der Arbeitsvertrag ruht"?) oder ist es sicherer nur eine Änderung der Arbeitszeit und Gehalts aufsetzen zu lassen? Oder kann ich den neuen Vertrag in dieser Hinsicht unterzeichnen und der alte gilt dann automatisch ab Ende des befristeten wieder? - Darf mein AG die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meines Kindes ausschließen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Hallo, die Befristung ist ja durch die EZ bedingt. Der Vertrag muss trotzdem die gleiche bezahlung anteilig beinhlaten wie ohne EZ Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, worauf muss man bei der vertraglichen Gestaltung achten? Mein Arbeitgeber spricht davon einen (neuen) Teilzeitvertrag zu machen, aber sollte nicht eigentlich der bestehende Vertrag weiter bestehen und könnte dieser ergänzt werden? Muss der Hinweis auf "Elternzeit" im Ve ...
Hallo mein Freund hat bei seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von 30h pro Woche während seiner Elternzeit beantragt. Läuft dieser Vertrag unabhängig von seinem Vollzeitvertrag. Dieser wurde nämlich nicht verlängert, er ist somit arbeitslos. Was ist nun zu beachten? Elterngeld steht ihm trotzdem noch zu, oder? Schonmal vielen Dank für ...
Guten Tag Frau Bader, mein 1. Kind wurde im April 2014 geboren. Elterngeld (alte Regelung) bekomme ich bis einschließlich April 2015. Seit Februar 2015 bin ich wieder 2 Tage, also 15 Stunden Teilzeitbeschäftigt und habe dafür auch einen gesonderten Vertrag bis zum Ende der Elternzeit unterschrieben. Bei Antritt meiner Teilzeitbeschäftigung war ...
Schönen guten Tag, meine Frage ist ein bisschen komplex. Meine Tochter ist im Januar 2021 geboren und ich hab zwei Jahre Elternzeit gewählt. Meine Elternzeit endet somit in knapp einem halben Jahr, im Januar nächsten Jahres. Vor meiner Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet. Seitdem meine Tochter 6 Monate alt ist, arbeite ich auf 450€ Basis ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland