Meine Frau arbeitet als entsendete sozialversicherungspflichtige und einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmerin mit befristeten Vertrag nach TVöD im Ausland. Sie ist schwanger und darf nach den Regularien des Arbeitgebers nur 5 Monate Elternzeit machen, da sie sich im Ausland aufhält. Der öffentliche Arbeitgeber beruft sich auf das Auswärtige Amt, die bei einer Elternzeit von mehr als 5 Monaten eine Rückversetzung ins Inland vorsehen. Der Vertrag ist befristet bis November 2015. Sie möchte aber mehr als fünf Monate Elternzeit machen und ihr wurde daher ein Aufhebungsvertrag angeboten, um die Stelle wieder besetzen zu können. Sie würde dann mit Beginn des Mutterschutzes nach Dtl. zurückkehren. Das Kind wird Anfang März 2014 erwartet. Mutterschutz wäre dann bis Anfang Mai 2014 und dann hätte sie Anspruch auf Elterngeld und wäre auch krankenversicherungstechnisch abgesichert, da sie pflichtversichert ist. Sie möchte das Angebot auch grundsätzlich annehmen, da es auch familientechnische Zusammenführungsgründe gibt und damit die Stelle wieder besetzt werden kann und die Arbeit weitergeht. 1. Wäre sie auch nach der Aufhebung des Vertrages für den Zeitraum des Elterngeldbezugs krankenversichert? 2. Welche Auswirkungen hätte das auf die Rentenversicherungsanwartschaftszeiten (3 Jahre)? 3. Welche weiteren Implikationen könnte das sozialversicherungstechnisch oder anderweitig haben, was gegen einen Aufhebungsvertrag spricht? 4. Welcher Termin für den Aufhebungsvertrag wäre sinnvoll, so dass keine Nachteile entstehen? Ende Juni 2014? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von samowar am 11.11.2013, 14:57