Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit innerhalb der Elternzeit (20 Stunden, etwas über 50 %). Ich möchte meine Arbeitszeit künftig gerne auf 25 Stunden hoch setzen. Meine Frage hierzu: Habe ich darauf eine Anspruch? Ich habe bislang immer nur gelesen, dass man einen Anspruch auf zweimalige Herabsetzung der Arbeitszeit hat. Hintergrund: Mein Arbeitgeber möchte in meinem Bereich derzeit nur 20 Stunden oder Vollzeit. Arbeit genug ist da (weitere MA sollen eingestellt werden) und organisatorisch spricht nichts gegen die 25 Stunden. Wir sind ein großes Unternehmen, in deren anderen Bereichen Teilzeitkräfte die Stundenzahl frei wählen können - falls dies von Belang sein sollte. Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße
von Sommersprosse83 am 12.12.2016, 14:01