Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines 2.Kindes möchte ich mich beruflich neu orientieren und mit meinem neuen Arbeitgeber evtl. auch selbständig machen. Habe bei meinem bisherigen AG für mein 1.Kind 3 Jahre EZ bis 06.16 beantragt und genehmigt bekommen und seit 02.14 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Demnächst trete ich erneut in den Mutterschutz und möchte nach ET im August 2015 7-8 Monate Elterngeld beziehen und parallel Auszeit in Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss daran habe ich die Möglichkeit, eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber in Vollzeit anzutreten und müsste somit die noch laufende EZ vorzeitig beenden. Alternativ könnte ich mich selbständig machen anstatt angestellt zu werden. Bei meinem neuen Arbeitgeber müsste ich offiziell ab Januar gemeldet sein, in meinem Fall also während EZ und Elterngeldbezug. Bei meinem alten Arbeitgeber müsste ich Ende August kündigen, um tariflich fristgerecht 4 Monate zum Quartalsende zum Jahresende aufhören zu können. Hier meine konkreten Fragen: 1.Hätte die Kündigung und der Wechsel bzw. Wegfall des AG einen Einfluss auf den Bezug von Elterngeld? 2.Könnte ich die ursprünglich bis 06.16 beantragte EZ auf 03.16 verkürzen, um ab 04.16 Vollzeit arbeiten zu können? 3.Wird die EZ automatisch beendet und muss bei einem neuen AG neu beantragt werden? 4. Könnte ich mich nach Kündigung alternativ (zusammen mit dem neuen Arbeitgeber) selbständig machen oder hätte dies negative Auswirkungen aufs Elterngeld? Sollte ich mich dann lieber im Anschluss an den Elterngeldbezug selbständig machen und vorher angestellt sein? Was ist das geschickteste Vorgehen in so einem Fall? Würde sehr gerne nach der Geburt meines 2.Kindes meinen alten AG schnell über meine Pläne informieren, damit dieser planen kann. Ein Hinauszögern wegen evtl. finanzieller Nachteile fände ich nicht aufrichtig. Vielen, vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser komplexen Frage! MfG cdcd
von cdcd am 11.06.2015, 00:44