Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab folgendes problem: Ich bin seit 08.05 krankgeschrieben, seit dem 20.06. sind die 6 wochen um, von 20.06 bis 17.07. bekomm ich krankengeld, ab den 18.07 bin ich in mutterschaft, von 01.06 bis 19.06 zahlt mein Arbeitgeber lohn und von 20.06 bis 30.06 krankengeld von der Krankenkasse Vom 01.07 bis 17.07 krankengeld von der krankenkasse Ab 18.07 mutterschaftsgeld von der krankenkasse In der zeit wo ich krankengeld beziehe, zahlt mein arbeitgeber nichts, wie sieht es denn aus in der mutterschaft ? Bekomm ich den arbeitgeberzuschuss oder nur von der krankenkasse die 390 euro? Ich bin schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben zu viel fruchtwasser, vorzeitige wehen (ssw 30 +2) et 29.08., ein beschäftigungsverbot hat mir die ärztin nicht ausgestellt mit der begründung der arbeitgeber muss sich drum kümmer, hat er nicht getan...... Weder die krankenkasse noch mein arbeitgeber können mir die frage beantworten..... Hoffe sie können mir helfen Sonst muss ich noch zum arbeitsamt und mein geld aufstocken lassen, weil 1 erwachsener und ein 4 jähriger junge können nur vom mutterschaftsgeld nicht leben, muss ja auch miete usw zahlen Mfg
von naddelboom am 22.06.2015, 10:02