Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antwort auf Antrag wird offen gehalten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antwort auf Antrag wird offen gehalten

Elve33

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Hallo Frau Bader, ich muss die Frage leider nochmal stellen, da ich es immer noch nicht richtig verstanden habe. Ich habe gedacht man muss die ersten zwei Jahre Elternzeit genau planen und dies dem AG mitteilen, d. h. ich habe auch die Teilzeit zum Ende der Elternzeit bereits beantragt. Habe ich dann auch so gemacht. Da sagt der AG aber er weiß noch nicht ob das geht. Was tue ich? Sie hatten geantwortet ich soll die Teilzeit erst am 7 Wochen vor Beginn beantragen - also gar nicht schon die 2 Jahre durchplanen? Freue mich auf eine erneute Antwort lg elve


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen sich verbindlich bei Antragstellung verpflichten und mitteilen, wie lange Sie Elternzeit nehmen wollen. Völlig unabhängig davon ist der Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Hier gelten völlig andere Fristen. Hier müssen Sie nämlich erst sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit den Antrag stellen. Der Arbeitgeber muss also auch jetzt, wenn vielleicht noch ein Jahr dazwischen liegt, noch keine Stellungnahme zu dem Antrag auf Teilzeit abgeben. Liebe Grüße NB


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