Antrag Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung und nachträglicher Verringerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung und nachträglicher Verringerung

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite bereits in Teilzeit mit 16 Wochenstunden und habe nun Elternzeit für die ersten zwei Lebensjahre meines Kindes beantragt. Während dieser Zeit wollte ich mit meinen 16 Stunden weiterarbeiten - habe jedoch den Fehler bei meinem Antrag auf Elternzeit gemacht, dass ich keinen konkreten Termin genannt habe, sondern einen "ca. Zeitraum". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt und ich habe nun somit 2 Jahre Elternzeit ohne Möglichkeit vorher wieder arbeiten zu gehen. Ich wollte mit dem "ca.-Zeitraum" mir die Möglichkeit offen halten, damit ich klären kann, wo ich das Kind während der Arbeit unterbringe (Krippenplatz, etc.). Kann ich nun während der Elternzeit beim Arbeitgeber (erfüllt die Erfordernisse für Teilzeitarbeit - mehr als 15 AN und ich bin länger als ein 1/2 Jahr dort beschäftigt) einen schriftlichen Antrag auf Verringerung meiner Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden mit einem konkreten Datum, das in den ersten zwei Lebensjahren meines Kindes liegt, und Aufnahme dieser verringerten Teilzeitarbeit, beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von daheim am 10.03.2017, 14:38



Antwort auf: Antrag Elternzeit bei Teilzeitbeschäftigung und nachträglicher Verringerung

Hallo, wieso? Sie können doch in der EZ Ihre TZ-Tätigkeit weiter ausüben. Dies kann der AG nicht so einfach ablehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2017



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