Frage: Anspruch auf Kindergartenzuschuss

Hallo Frau Bader, habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber einen Anspruch zur Zahlung eines Kindergartenzuschusses?? Ich weis, dass mein AG an andere Arbeitnehmer einen solchen Zusschuss zahlt. Mein Antrag auf einen solchen Zuschuss wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Zuschuss auf Grund einer individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer erfolgt. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, da ich mit meinem Antrag genau eine solche individuelle Vereinbarung treffen wollte und die Begründung daher nicht wirklich schlüssig ist. Auf diesen Widerspruch wurde allerdings nie reagiert. Gibt es hier eine Frist innerhalb welcher reagiert werden muss? Besten Dank für Ihre Antwort.

von hundfrieda am 21.12.2015, 20:49



Antwort auf: Anspruch auf Kindergartenzuschuss

Hallo, grds sind solche Lohnbestandteile frei vereinbar - ein Anspruch gibt es nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt - also alle AN bis auf Sie den Zuschuss erhalten. Für die Uugleichbehandlung muss es einen sachlichen Grund geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



Antwort auf: Anspruch auf Kindergartenzuschuss

Hallo, der Zuschuss ersetzt normalerweise eine Gehaltserhöhung, wenn er nicht von Anfang an vereinbart ist. Wenn Ihnen ein flexibler Bonus (ohne Anspruch) gezahlt wird, kann dieser umgewandelt werden. Sonst bei nächster Gehaltserhöhung anfragen, ob diese nicht als Zuschuss ausgestaltet werden kann. LG

von Lina_100 am 21.12.2015, 21:19



Antwort auf: Anspruch auf Kindergartenzuschuss

So ein Kindergartenzuschuß ist immer ein Lohnbestandteil - ein Teil des Lohns wird nicht ausgezahlt, sondern an den Kindergarten überwiesen. Das hat steuerliche Vorteile für beide Seiten. Aber es ist NICHT möglich, bereits vorhandenen Lohn "umzuwandeln" - also quasi den Lohn zu kürzen und stattdessen einen Kindergartenzuschuß zu zahlen. Wenn Dein AG Dir also in Zukunft einen Kindergartenzuschuß zahlen wollen würde, dann ginge das nur im Rahmen einer Lohnerhöhung - es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine Lohnerhöhung. Sowas wird auch nicht "beantragt". Man kann darum bitten bzw. mit dem Chef darüber verhandeln, aber wenn der meint, daß es dafür keine Grundlage gibt, dann ist das so. Deswegen gibt es auch keinen "Bescheid", gegen den man "Widerspruch" einlegen kann - und auch keine "Frist", in der der AG antworten muß. Wenn andere Arbeitnehmer einen solchen Zuschuß erhalten, dann haben sie im Rahmen einer Gehaltsverhandlung darum gebeten, eine verhandelte Erhöhung nicht auszuzahlen, sondern an den Kindergarten zu überweisen. Andere lassen sich statt Gehaltserhöhung einen Dienstwagen bezahlen, das geht in eine ähnliche Richtung. Auch darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

von Strudelteigteilchen am 22.12.2015, 11:41



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