Hallo
immer wieder falle ich über wohnungsanzeigen die altersangabe (ab 40) beinhalten. Bei Stellenangeboten ist sowas ja verboten (oder auch die Angabe nur eines geschlechts) da es diskriminierend ist und gegen Chancengleichheit verstößt. Wie ist das bei mietangeboten?
von
Danygirl1988
am 05.08.2016, 15:01
Antwort auf:
altersangabe in vermietungsangeboten rechtens
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2016
Antwort auf:
altersangabe in vermietungsangeboten rechtens
Rund ums Baby.
Lese mal die Hinweise bitte.
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2016, 15:08
Antwort auf:
altersangabe in vermietungsangeboten rechtens
Tja - wenn nicht mehr als 50 Wohnungen vom Vermieter angeboten werden, dann dürfte das gemäß § 19 Abs. 5 AGG zulässig sein.
Mitglied inaktiv - 06.08.2016, 13:28