Sehr geehrte Frau Bader,
Im November endet meine Elternzeit.
Ich habe nach Rückkehr in die Firma 59 alte Urlaubstage aus meiner Zeit des Berufsverbot und der Elternzeit.
Inklusive 30 neue Tage.
Da die alten U Tage aus meiner Vollzeit Tätigkeit stammen, ich aber in Teilzeit zurück kehre stellt sich mir die Frage wie diese Urlaubstage vergütet werden? Oder ob sie sich Verdoppeln.?
Ansonsten würde ich ja Verlust machen da ich die alten U Tage ja in Vollzeit erarbeitet habe.
Ich bin Beschäftigt im TVÖD.
Lg
von
Mona199026
am 09.01.2017, 19:02
Antwort auf:
Alter Urlaub nach Elternzeit
Hallo,
muss nach VZ vergütet oder eben anders verteilt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2017
Antwort auf:
Alter Urlaub nach Elternzeit
In der Elternzeit hast du doch aber keinen Urlaubsanspruch. D.h., für 2017 bekommst du keine 30 Tage. Nur für das BV und den Mutterschutz hast du Anspruch.
Ansonsten hast du aber Anspruch darauf, den in Vollzeit erarbeiteten Urlaub auch in Vollzeit abzufeiern.
von
malini
am 09.01.2017, 19:40
Antwort auf:
Alter Urlaub nach Elternzeit
Ich weiß danke. Meinte alten Urlaub aus Schwangerschaft und Mutterschutz. Trotzdem sind es 59 alte Urlaubstage aus 2015 und 2016.
von
Mona199026
am 09.01.2017, 21:58