Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

Hallo, Im Mai habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben, bei dem ich zum 1. September starte. (Interviews waren im März) In der 14. Woche habe ich meinen neuen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert und auch deutlich mitgeteilt, dass ich nach wie vor dort bleiben möchte. Trotzdem hatte ich 2 Gespräche (und ein Telefonat), bei dem mir immer wieder ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. Nachdem ich nochmal deutlich gemacht habe, dass ich den niemals abzeichnen würde, würde die Personalerin nur noch unfreundlich. Von unsachlichen Kommentaren mal ganz abgesehen, wollte die Dame meine Existenz, die Existenz mit dem Unternehmen vergleichen.... Jetzt habe ich nach 2 Wochen einen Anruf bekommen, dass ich zum 1. ganz normal starten kann, sie aber ein Attest vom Arzt möchte und ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Frage A: meinen nächsten Termin beim Frauenarzt hab ich am 5. September. Muss ich vorher extra zum Arzt oder kann ich das auch nachreichen? Frage B: mir wurde heute am Telefon mitgeteilt, dass ich an meinem ersten Arbeitstag einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben SOLL, da die Position nach der Elternzeit nicht in Teilzeit zu machen wäre. (Es handelt sich um einen der größten Konzerne) was muss ich unterschreiben? Derzeit bin ich als "Assistentin des Bereichsleiters" eingestellt und soll mich als "kaufmännische Angestellte" zurückstufen lassen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Viele Grüße

von Bunnylebowski am 18.08.2016, 18:55



Antwort auf: Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

Hallo, A.: vorher extra B.: ich würde nichts unterschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

Nein,Du hast einen Vertrag und der zählt. Wenn sie Dich nicht wollen, dann dürfen sie Dich gerne auf ihre Kosten freistellen. Nix unterschreiben !!!

von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 19:25



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Wieso gehen die denn davon aus das Du nach der EZ Teilzeit machen willst?

Mitglied inaktiv - 18.08.2016, 19:39



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Ich bin bei Trini: - wer sagt denn, dass Du EZ nimmst? - wer sagt /weiß den jetzt schon wie lange? - wer sagt weiß den jetzt schon ob und wann Du TZ arbeiten willst? Solange Du dazu noch nichts schriftlich angezeigt hast ist der best-case für das Unternehmen dass Du exakt 8 Wochen erzwungenen (!) Mutterschutz hast und ansonsten normal VZ da bist. 1.) Sofern Du schon Deinen schriftl. AV hast, musst Du gar nichts unterschreiben, schon gar nichts was Dich schlechter stellt. 2.) Wenn man in einem persönlichen Gespräch zu massiv wird, brichst Du das Gespräch ab bittest Du dass Dir zu besseren Protokollierung ein schriftlicher Vorschlag unterbreitet wird. Dieser könnte dann ggf. die Grundlage für ein BV werden) obwohl ich persönlich total gegen das System, der BVs als solcher bin!) Natürlich ist es blöd, aber so ist das Leben nun Mal. Der AG kann es mit Augenverdrehen hinnehmen und sehen wie er das beste draus macht, oder eben es als persönliche Beleidigung empfinden. Wenn ICH der HR-Tante gegenüberstehen würde an meinem ersten Tag würde ich freundlich lächeln und fragen, ob ich die bisherigen Äußerungen bitte nochmals schriftlich haben könnte. Und ein Attest bekommst Du doch auch so vom Gyn zugeschickt (ich unterstelle Du warst seit Beginn der SS schon mal dort). Inkl. Rechnung (für den AG), das zahlst Du dann halt beim nächsten Termin Alles Gute D

von desireekk am 18.08.2016, 21:20



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Auch ich kann den anderen nur zustimmen, unterschreibe KEINEN neuen Vertrag!!! Du hast einen Vertrag und der ist gültig. Unterschreibe nur dann einen neuen Vertrag, wenn DU selbst eine Änderung wünscht! Und die ärztliche Bescheinigung wird dir die Arztpraxis sicherlich auch ohne Termin ausstellen. Eventuelle Gebühren muss dir der Arbeitgeber gegen Vorlage der Quittung erstatten.

von chrissicat am 18.08.2016, 21:39



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Hallo, Erstmal danke für eure Rückmeldungen. Ja ich muss danach in Teilzeit, da ich das sonst nicht anders schaffe mit KiTa. Zudem hab ich keine Lust mehr auf über 40 Stunden. Frage mit dem Attest: wie lange kann ich den AG warten lassen? Es geht darum, dass ich keine Lust habe, jede Woche woanders hin zu gehen. Und ich bin ja paar Tage später eh beim Termin. Frage zum Arbeitsvertrag: wie weit kann ich mich da rechtlich aus dem Fenster lehnen?

von Bunnylebowski am 19.08.2016, 00:16



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Das mit dem Attest kann ruhig 5 Tage dauern, da musst nicht extra zum Arzt. Mit dem Vertrag bist du auf der sicheren Seite, da passiert nichts, wenn du dich weigerst, nen neuen zu unterschreiben. Allerdings würde ich mir schon überlegen, wie es nach der EZ weitergehen soll bei dem AG... . Ich würde 3 Jahre EZ beantragen, da du dann nicht gekündigt werden kannst, und nach einem Jahr EZ Antrag auf TZ in EZ stellen.

von malini am 19.08.2016, 08:23



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Was für ein Attest überhaupt? Meint dein neuer AG evtl die Schwangerschaftsbescheinigung? Auf die hätte er nämlich ein Anrecht, Kosten dafür muss er auch erstatten. Ansonsten, bedenke Dein Mutterschaftsgeld wird genau, wie dein Gehalt bei einem BV danach gezahlt welcher Vertrag aktiv ist. Wenn Du jetzt schon auf Teilzeit runtergehst - was Du eben nicht musst - dann bekommst Du auch eine Bezahlung und Mutterschutzgeld nach dem Teilzeitgehalt. Meine ehrliche Meinung, unterschreibe auf keinen Fall den neuen Vertrag.Ob Du vor hast nach dem Mutterschutz zu arbeiten ud in welchem Umfang, ob Du in EZ gehen willst und wie lange ist jetzt noch völlig egal. Man kann nett sein und dem Chef sagen was geplant ist, muss es aber nicht. Und wenn die jetzt schon so quer schießen, dann kannst Du sicher sein das du da eh keine all zu lange Zukunft haben wirst. was auch verständlich ist auf der einen Seite. Aber man könnte das schon etwas sensibler angehen auch von Seite des AG. Und jetzt schon zu sagen, dann jetzt schon TZ weil nach EZ Teilzeit geht nicht, das geht auf keinen Fall. Außerdem wirst Du eh mit ziemlicher Sicherheit am ersten Tag nach der EZ die Kündigung erhalten. Also nutz die EZ und schau dich nach was neuem um und bis dahin würde ich das ganze entspannt angehen.

Mitglied inaktiv - 19.08.2016, 14:25



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Hallo, keinesfalls unterschreiben. Allerdings hat das ganze - so legal es ist - ein Geschmäckle und ich als Arbeitgeber wäre auch massiv enttäuscht. Ich weiß ja nicht, ob die Schwangerschaft geplant war, wenn, dann finde ich es total unfair bei bestehendem Arbeitsverhältnis etwas Neues zu suchen und dann dann zu sagen - Ups, da ist noch was, ich geh auch in Elternzeit und will danach Teilzeit. Was sollen die Kollegen sagen, die Unterstützung brauchen und eine neue Stelle nun vermutlich nicht genehmigt wird? Unklug ist es zusätzlich, die Stimmung wird nach der Elternzeit sehr unerfreulich sein. Blöd, so eine Station im Lebenslauf zu haben. Besser nach der Elternzeit was neues suchen, vom alten Arbeitgeber möchte man ja nichts mehr. LG

von Lina_100 am 19.08.2016, 20:48



Antwort auf: Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

Lina, wir kennen die Situation nicht, daher rate ich nicht zu Unterstellungen. Es soll Paare geben die versuchen drei Jahre und länger ein Baby zu produzieren, deswegen darf man dennoch den Job wechseln. Ungünstiges Timeing - mehr nicht. Man muss sein Leben schließlich weiter leben... Ich habe auch neben der Arbeit noch ein Studium angefangen. Innerhalb des "Betriebes" sogar noch die Stelle gewechselt und schwups wurde ich schwanger. Hat keiner geahnt nach der Zeit... Man weiß nie wann es klappt, daher kann man nicht wegen dem Kinderwunsch auf Stillstand schalten :-)

Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 20:16



Antwort auf: Änderung des Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft

Hubbel, du hast Recht, das sollte man m.E. dann im eigenen Interesse aber auch Vorgesetzen und Kollegen vermitteln. Wenn man (aus einem bestehenden AV kommend) irgendwann im Mai beim neuen AG unterschreibt und dann spätestens im August sagt, man sei in der 14. Woche sieht das - zumindest auf den ersten Blick - ziemlich blöd aus. LG

von Lina_100 am 24.08.2016, 19:49



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