Sehr geehrte Frau Bader! Der Kindsvater und ich sind nun seit ca einem Jahr geschieden unser gemeinsamer sechsjähriger Sohn lebt bei mir. Ich arbeite Teilzeit mit 30 std und habe das alleinige Sorgerecht. nun habe ich erfahren dass der kindsvater mit ersten okt. arbeitslos ist. meine frage:ab wann muss ich mit weniger alimenten rechnen als bisher? ich bedanke mich jetzt schon für die antwort und verbleibe mit freundlichen grüssen Isabella
von Isabella78 am 30.07.2012, 20:33