Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 Sperre befristeter Vertrag b.31.03.15und event. Krankschreibung ET=31.07.15

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG1 Sperre befristeter Vertrag b.31.03.15und event. Krankschreibung ET=31.07.15

Floppers87

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Liebe Frau Bader, meine Situation ist sehr verzwickt. Mein befristeter Vertrag endet am 31.03.15.So nun habe ich eine Sperre vom Amt bekommen weil ich mein vorheriges Arbeitsverhältnis das unbefristet war in ein befristeten gewechselt habe.Ein Widerspruch gegen die Sperre werde ich morgen mit einem Attest (Therapeutin) einlegen. Nun geht es mir nicht so gut und mein FA möchte mich bei keiner Besserung krankschreiben. Die Krankenkasse weiß von meiner ALG1 Sperre, da ich nachgefragt hatte wie es weitergeht. Wenn ich nun kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben werde, was genau bedeutet das? Bekomme ich Krankengeld ab den Tag der Krank Schreibung da ich noch im Arbeitsverhältnis stehe oder bekomme ich dann nichts weil es kurz vor Ende der Beschäftigung ist oder nichts wegen der Sperre? Ich habe gelesen, dass wenn man wenn man bis zum Mutterschutz krank geschrieben ist, das Mutterschutzgeld dann in Höhe des Krankengeldes bekommt. Stimmt das so? So ein langer Text. Ich möchte jetzt natürlich keinen voreiligen Fehler machen da es meine Zukunft betrifft. Einen Partner gibt es leider nicht. Herzlichen Dank im voraus für die Antwort Frau Bader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen nach der Sperrzeit Leistungen in Höhe von Krankengeld. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch Liebe Grüße NB


Floppers87

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Außerdem habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Beruf (im Büro dürfte ich allerdings arbeiten) bis zum Mutterschutz.


Colien07022004

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Hallo, läuft dein Vertrag aus und du bist krankgeschrieben, erhälst du Krankengeld von der Krankenkasse, auch wenn die 6 Wochen Frist noch nicht abgelaufen ist. Das BV endet mit dem Ende des Arbeitsvertrages. LG


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