2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Hallo Frau Bader, Hallo Ihr Lieben.... Ich hoffe Ihr könnt mir mit meinen Fragen etwas weiterhelfen. Ich bin wieder schwanger, Anfang 16 SSW. mit unserem 2 Kind. Bin ledig, führe eine Beziehung mit dem Vater beider Kinder und haben getrennten Wohnsitz. War nicht geplant, aber ist jetzt so. Entbindungstermin wäre der 15.4.16 und der Mutterschutz würde am 3.3.16 beginnen. Allerdings arbeite ich noch nicht, da ich noch von Kind 1 (geboren am 18.11.14) in Elternzeit bin, und noch bis einschl. Nov. Elterngeld beziehe. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber fürs 1. Kind 3 Jahre Elternzeit angegeben, mit der Option Teilzeit nach dem Elterngeld. Das Heißt geplant war, das ich an Dez. Teilzeit arbeite, und somit etwas Lohn habe. Kind 2 Macht mir nun aber einen Strich durch die Rechnung, und ich gehe nun davon aus, bis zum Mutterschutz nicht in Teilzeit zu arbeiten. -weil ich erstens nicht die 7 Wochenfrist zur Anmeldung der Teilzeit beim Arbeitgeber eingehalten habe, und zweitens ich davon ausgehe, das mir meine Chefin für die kurze Zeit keine Stelle freischaufeln wird (Apotheke) . Das heißt für mich letzte elterngeldzahlung im November...und das wars dann. Ich habe auch meinem Arbeitgeber noch nichts mitgeteilt von der 2. Schwangerschaft, da ich mich erst erkundigen wollte, wie ich am besten raus komm. Ist es dann in meinem Fall tatsächlich möglich, 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, meine Elternzeit für Kind 1 schriftlich beim Arbeitgeber zu beenden, muss dieser die vorzeitige Beendigung akzeptieren? besteht für mich dann tatsächlich die Möglichkeit, während des Mutterschutzes 6 Wochen davor und 8 Wochen nach der Geburt, ein normales Gehalt, wie damals in Vollzeit vor dem 1. Kind ( Krankenkasse+ Arbeitgeber Anteil in der Höhe zur Aufstockung vom Nettogehalt ) zu bekommen?? Muss der aArbeitgeber die Aufstockung leisten?? Was passiert mit dem Rest der Elternzeit von Kind 1? Ich kann gerne darauf verzichten weil ja mit dem 2. Kind wieder 3 Jahre Elternzeit kommen, und ich definitiv auch mal wider arbeiten möchte. Nun stellt sich mir auch noch die Frage wie ich die "Geldlose" Zeit von Dezember (letztes Elterngeld im November) bis März ( mutterschutzzahlung) überbrücken kann? Das einzige was ich sicher bekomm ist das Kindergeld. Mein Erspartes ist aufgebraucht, davon hab ich leider nix mehr zu zerren. meine Freund will ich auch nicht fragen... . landesbezreuungsgeld Bayern kann ich. Noch nicht beantragen, weile dazu noch keine Anzräge gibt, und so wies aussieht, bekomm ich auch kein Landeserziehungsgeld da mein Freund zu gut verdient ! Ich weiß, er sollte mir die nächsten Monate finanzieren....was gibt es aber sonst noch für Möglichkeiten?? Ist es in so einem Fall schon möglich Hartz4 kurzzeitig aufgrund der Schwangerschaft zu beantragen?? Würde mich super toll freuen, wenn mir auf diesem Weg weitergeholfen werden könnte damit ich keine Fehler mache oder was übersehe. Herzlichen Dank und liebe grüsse

von Kathrin378 am 26.10.2015, 09:35



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Hab vergessen hinzuzufügen das wir inoffiziell bei ihm zusammen leben. Offiziell aber getrennte Wohnsitze haben, und ich keinen Unterhalt beziehe. Die Mietkosten trägt er allein!

von Kathrin378 am 26.10.2015, 09:46



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Der Vater der Kinder muss für Euch aufkommen. Betreuungsunterhalt nennt sich das, egal ob verheiratet oder nicht, zusammen lebend oder nicht. Ihr müsst entscheiden was Euch wichtiger ist, Lebensunterhalt oder eine zweite Wohnung die nicht genutzt wird. Wozu gibt es die denn ? Ihr seid eine Familie, da wird der Staat nicht einspringen und Euch indirekt zwei Wohnungen finanzieren. Er schuldet beiden Kindern Unterhalt, Dir Betreuungsunterhalt. Einmal Miete weniger ist da billiger. Du musst Deinen Freund nicht bitten, es ist seine Pflicht ! Ist Kind 1 betreut kannst Du auch arbeiten bis zum Mutterschutz. Wenn Dein AG das ablehnt in Elternzeit kannst Du mit Nachweis der Betreuung auch ALG1 beantragen in Elternzeit sofern Du mindestens 15 Stunden arbeiten kannst. Mutterschutzgeld steht Dir zu, AG bekommt seinen Anteil von der Kasse wieder.

von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 08:09



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Was ich nicht verstehe, wenn Du Deinem AG bei der Meldung der EZ mitgeteilt hast, das Du nach dem EG-Bezug wieder in Teilzeit innerhalb der Elternzeit wiederkommst, dann sind doch alle Fristen eingehalten. Oder hattest Du das nur für dich geplant, der AG so aber nie gesagt?

Mitglied inaktiv - 27.10.2015, 10:01



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit, was muss ich beachten ??

Hallo, sämtliche Unterstützungsleistungen (Harz IV, Wohngeld, etc.) wären ohne Angabe der "inoffiziellen" Zusammenlebens erschlichen. Das ist strafbar. LG

von Lina_100 am 27.10.2015, 15:44



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