Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Kind in Elternzeit vom 1 Kind arbeite Teilzeit in Elternzeit finanziell?

Frage: 2 Kind in Elternzeit vom 1 Kind arbeite Teilzeit in Elternzeit finanziell?

Mops1203

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Hallo, wir planen gerade unser 2 Kind :-) uns würde sehr interessieren wie es in diesem Fall bzgl. Elterngeld und MG aussieht. Problem oder auch nicht, ist das ich momentan in meinem 2. Elternzeitjahr, nämlich einen Teilzeitvertrag in Elternzeit habe. Wie wird das dann aufs 2. Kind gerechnet? Mit meinem Gehalt was ich dann vor der Geburt meines 1.Kindes hatte oder wie?bin etwas durcheinander, habe ich mir vllt. Mit der Teilzeit ein Fehler gemacht? Das wäre schön blöd.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Fehler nur dann wenn Du gerne das gleiche Elterngeld wieder haben möchtest. Dann hättest Du ab dem ersten Geburtstag wieder Vollzeit arbeiten müssen. Elterngeld wird immer aus den 12 Monaten Einkommen vor Mutterschutz gerechnet. Nur das Elterngeld aus dem ersten Jahr des Vorkindes wird durch Lohn vor diesem Kind ersetzt. Alles ab dem ersten Geburtstag so wie es ist. Arbeit = Einkommen Ohne Arbeit = 0€ Laufende Elternzeit kann nur für den Mutterschutz vorzeitig beendet werden, oder eben wenn Du Vollzeit dann arbeiten willst.


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