Hallo Frau Bader!
Ich arbeite in einer großen Uniklinik, bin aber momentan in Elternzeit. Nächstes Jahr steige ich wieder mit einer 25% Stelle ein.
Wir haben normalerweise eine 38,5 Stunden/Woche, zusätzlich fallen Wochenend-und Nachtdienste als Bereitschaftsdienst an.
Mein Arbeitgeber möchte, dass ich genauso viele Wochenend- und Nachtdienste mache, wie bei einer 100% Stelle (4 im Monat).
Ist dies zulässig? Müsste sich die Anzahl der Dienste mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht auch verringern?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
von
Schlafschnegge
am 06.11.2016, 13:23
Antwort auf:
Wochenend- und Nachtdienste bei Teilzeitbeschäftigung
Hallo,
das kommt auf die vertragliche Regelung an.
Würde das bei Ihnen nicht bedeuten, dass Sie nahezu nur noch WE-Dienste machen?
Man kann die Zeiten als AN nicht festlegen, aber nur Zusatzdienste scheint mir unangemessen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2016
Antwort auf:
Wochenend- und Nachtdienste bei Teilzeitbeschäftigung
Klar ist das zulässig, warum auch nicht. Außer bei euch ist tariflich oder vertraglich was anderes vorgeschrieben.
Ansonsten darf der AG dich - eben mit verkürzter Arbeitszeit - im Rahmen dessen was dein Vertrag geregelt hat eben einsetzen.
Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 14:33
Antwort auf:
Wochenend- und Nachtdienste bei Teilzeitbeschäftigung
In meinem Arbeitsvertrag ist dazu nichts festgehalten.
Wenn ich meine wöchentliche Arbeitszeit verkürze (aufgrund der Kinderbetreuung), warum gilt das nicht auch für die Dienste?
von
Schlafschnegge
am 06.11.2016, 18:05
Antwort auf:
Wochenend- und Nachtdienste bei Teilzeitbeschäftigung
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Die Situation wäre wie folgt: ich würde unter der Woche 9,6 Stunden arbeiten und hätte zusätzlich im Monat 4 Nacht- und Wochenenddienste (wie die Vollzeitbeschäftigten).
Ich weiß gar nicht, wie ich das zeitlich unterkriegen soll, da mein Mann auch im 3 Schichtsystem arbeitet.
Deshalb meine Frage, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit sich nicht auch auf die Anzahl der Dienste auswirken müsste?
von
Schlafschnegge
am 07.11.2016, 14:41
Antwort auf:
Wochenend- und Nachtdienste bei Teilzeitbeschäftigung
Hallo,
bin auch in der Pflege tätig.
Es hängt davon ab was im Arbeitsvertrag bzw in Dienstvereinbarungen festgehalten ist. Eigentlich müsstest du Anspruch darauf haben nur Teilzeit Wochenende zu arbeiten.
Wende dich an euren Betriebsrat/Personalrat, falls diese das auch nicht Wissen, an Gewerkschaft oder Berufsverband.
von
Fischstäbchen
am 07.11.2016, 16:16