ich würde gerne wissen, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet, wenn in den 12 Monaten davor zwei Monate Elternzeit genommen wurde. wird dieses dann geringer, weil die beiden Monate mit 0 angesetzt werden? Oder werden diese beiden Monate einfach ausser Acht gelassen und das Arbeitslosengeld berechnet sich aus den zehn Monaten in denen gearbeitet wurde, also quasi der Durchschnittsverdienst aus diesen 10 Monaten geteilt durch 10 Monate?
von Sandixx80 am 25.11.2015, 14:38