Guten Tag Frau Bader,
Ich habe eine Frage zur Elterngeldstelle. Und zwar ist es so, dass bei uns mein Mann in Elternzeit ist, da er damals erstmal nur eine Bestätigung der Elternzeit bis zum 11.LM unserer Tochter bekommen hat, haben wir dementsprechend auch nur für diese Monate Elterngeld beantragt. Zum Antragszeitpunkt wohnten wir noch in Berlin, sind aber nach ein paar Monaten nach NRW gezogen.
Jetzt kam die Bestätigung, dass die Elternzeit auch für den 12.LM genehmigt worden ist. Wo beantragen wir nun die Änderung auf 12 Monate und nicht nur 11, in der in Berlin oder müssen wir einen Neuantrag in NRW stellen?
Freundliche Grüße
Jenny
von
Jennemarie
am 19.08.2018, 11:03
Antwort auf:
Welches ist die richtige Elterngeldstelle?
Hallo,
ich würde den Antrag bei der ursprünglichen Stelle stellen aber darauf verweisen, dass Sie umgezogen sind und um Information bitten, falls das neue Amt zuständig ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2018
Antwort auf:
Welches ist die richtige Elterngeldstelle?
Anrufen und fragen.
Mitglied inaktiv - 19.08.2018, 14:51
Antwort auf:
Welches ist die richtige Elterngeldstelle?
Laut örtlicher Zuständigkeit bleibt die alte Elterngeldstelle zuständig, solange es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt.
Darunter fallen nach Auslegung des zuständigen Ministeriums auch nachträgliche Anmeldungen zuvor noch nicht in Anspruch genommener Elterngeldmonate.
Kurz gesagt, ihr müsst den Änderungswunsch an die Stelle schicken, die damals den Originalbescheid erlassen hat.
von
Dojii
am 20.08.2018, 08:08